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Aktuelles

Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Nahversorgungszentrum Bahnhofstraße“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Auszug aus der Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Veröffentlichung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Nahversorgungszentrum Bahnhofstraße“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz hat in der Sitzung vom 29.02.2024 mit Beschluss Nr. 0786/24/07-StR/53/24 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Nahversorgungszentrum Bahnhofstraße", bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Textteil (Teil B), Visualisierung des Vorhabens (Teil C) sowie Begründung mit Umweltbericht und Anlagen 1 bis 6 in der Fassung 01/2024 gebilligt und diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Veröffentlichung und Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt.

 

Es handelt sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (§ 12 BauGB). Vorhabenträger ist die EDEKA Nordbayern Bau- und Objektgesellschaft mbH. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Nahversorgungszentrums am Standort geschaffen werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt nach § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB. Das Plangebiet des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke in der Gemarkung Annaberg mit den Fl.-Nrn. 1255, 1256, 1258/4 (Teilfläche), 1327 (Teilfläche) sowie in der Gemarkung Kleinrückerswalde mit der Fl.-Nr. 8. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird entsprechend des Lageplanes dokumentiert und ist im angefügten Kartenausschnitt dargestellt.

 

Die Veröffentlichung des Bebauungsplan-Entwurfs mit Stand 01/2024 bestehend aus:

- der Planzeichnung (Teil A) M 1: 500,
- dem Text (Teil B),
- der Visualisierung des Vorhabens (Teil C),
- der Begründung mit dem zugehörigen Umweltbericht einschließlich Anlagen:

Anlage 1 - Bestandserfassung (04/2021)
Anlage 2 - Auswertung der Festlegungen und Darstellungen regionalplanerischer Kartenwerke nach dem Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge und dem Regionalplan Region Chemnitz (08/2020)
Anlage 3 - Artenschutzgutachten zum geplanten Gebäudeabriss (03/2021)
Anlage 4 - Artenlisten für Anpflanzungen - GALK-Straßenbaumliste (01/2024)
Anlage 5 - Verkehrsuntersuchung zur Errichtung eines Nahversorgungszentrums in Annaberg-Buchholz (05/2021)
Anlage 6 - Auswirkungsanalyse gem. § 11 Abs. 3 BauNVO für die geplante Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes an der Bahnhofstraße 1a in Annaberg-Buchholz (11/2020)

sowie der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren erfolgt im Zeitraum vom 03.04.2024 bis einschließlich 06.05.2024 im Internet im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de sowie der Internetseite der Stadt unter www.annaberg-buchholz.de.

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im o. g. Zeitraum im SG Stadtplanung/Sanierung der Stadtverwaltung Annaberg-Buchholz im Zimmer 2.24, Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz während der nachfolgend genannten Zeiten für jedermann zur Einsicht öffentlich aus:

Montag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag:  8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch über das zentrale Landesportal Bauleitplanung oder per E-Mail an Bau@annaberg-buchholz.de übermittelt werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit die Stellungnahme schriftlich an o. g. Postanschrift zu senden sowie während der oben genannten Zeiten dort abzugeben oder mündlich zur Niederschrift vorzutragen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Folgende, nach Einschätzung der Stadt wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen liegen bereits vor und werden gemeinsam mit den Unterlagen des Bebauungsplans veröffentlicht bzw. öffentlich ausgelegt:

Nr. Belangträger Schreiben vom
2 Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie 04.08.2021
9 Landratsamt Erzgebirgskreis 29.07.2021
14 Abwasserzweckverband Oberes Zschopau und Sehmatal 12.04.2021
38 Zweckverband Naturpark Erzgebirge/Vogtland 23.06.2021

 

Als umweltbezogene Informationen sind der Umweltbericht in der Fassung vom Januar 2024 als selbstständiger Teil der Begründung mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Bestandsaufnahme, Bewertung der Schutzgüter [Abk. SG] Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen auf diese Schutzgüter sowie die o. g. Anlagen, darunter ein Artenschutzgutachten zum Gebäudeabriss als externes Fachgutachten verfügbar. Im Umweltbericht wurden umweltbezogene Informationen aus bereits vorliegenden Stellungnahmen, verarbeitet, darunter Anregungen (stichpunktartig):

  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie: Hinweise Radonschutz [SG Mensch]
  • Landratsamt Erzgebirgskreis: Anregungen zu Immissionsschutz, Hinweis zu Altlastenverdacht und Maßgaben zur altlastenfachlichen Baubegleitung, Hinweis zum Umgang mit bei Arbeiten anfallenden Abfällen, Artenschutz, Abwasserbeseitigung [SG Mensch, Boden / Wasser, Tiere und Sachgüter]
  • Abwasserzweckverband Oberes Zschopau und Sehmatal: Maßgabe zur Begrenzung der anfallenden Regen- und Oberflächenwassermengen [SG Wasser]
  • Zweckverband Naturpark Erzgebirge/Vogtland: Artenschutzmaßnahmen und ökologische Baubegleitung [SG Tiere].

 

Hinweise zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO  i. V. m. § 3 BauGB und dem SächsDSG. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Informationsblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO" entnommen werden, was mit den Auslegungsunterlagen online und am Auslegungsort zur Verfügung gestellt wird.

 

Annaberg-Buchholz, den 05.03.2024

 

Rolf Schmidt

Oberbürgermeister

Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans „Änderung und Erweiterung Gewerbering“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Auszug aus der Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Veröffentlichung des Entwurfs zum Bebauungsplan „Erweiterung und Änderung Gewerbering“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz hat in der Sitzung vom 21.12.2023 mit Beschluss Nr. 0758/23/07-StR/51/23 den Entwurf des Bebauungsplans "Erweiterung und Änderung Gewerbering", bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Textteil (Teil B) sowie Begründung mit Umweltbericht und Anlagen in der Fassung 09/2023 gebilligt und diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Veröffentlichung und Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen aufgrund fehlender Erweiterungsflächen für die vorhandenen Industrie- und Gewerbebetriebe am Standort sowie zur Schaffung von Ansiedlungsflächen im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Stallgebäuden einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Die Aufstellung des Be-bauungsplans erfolgt nach § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB. Das Plangebiet des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke in der Gemarkung Annaberg mit den Fl. Nrn. 1851, 1868, 1869, 1870/1, 1870/2, 1871, 1872, 1873/1, 1874/1, 1875/1, 1875/2, 1876, 1877, 1878, 1879, 1893, 1894, 1895, 1896, 1897, 1898, 1899, 1900/2, 1900/4, 1900/5, 1901, 1902 und 1903 vollständig so-wie die Fl. Nrn. 1850, 1885, 1924, 1925 und 1926 teilweise. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird entsprechend des Lageplanes dokumentiert und ist im angefügten Kartenausschnitt dargestellt.

Die Veröffentlichung des Bebauungsplan-Entwurfs mit Stand 09/2023 bestehend aus:

- der Planzeichnung (Teil A) M 1: 1.500,
- dem Text (Teil B) und
- der Begründung mit dem zugehörigen Umweltbericht einschließlich Anlagen:
  Anlage 1 Auszug aus derzeit rechtskräftiger Bebauungsplansatzung
  Anlage 2 Bestandserfassung für Erweiterungsgebiet (09/2022)
  Anlage 3 Artenschutzfachbeitrag (08/2023)
  Anlage 4 Schallimmissionsprognose (07/2023)
  Anlage 5 Studie zur Plangebietsentwässerung (07/2022)
  Anlage 6 Artenlisten für Anpflanzungen (im Dokument der Begründung)

sowie der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren erfolgt im Zeitraum vom 06.02.2024 bis einschließlich 06.03.2024 im Internet im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.sowie der Internetseite der Stadt unter www.annaberg-buchholz.de.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im o. g. Zeitraum im SG Stadtplanung/Sanierung der Stadtverwaltung Annaberg-Buchholz im Zimmer 2.24, Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz während der nachfolgend genannten Zeiten für jedermann zur Einsicht öffentlich aus:

Montag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag:  8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch über das zentrale Landesportal Bauleitplanung oder per E-Mail an Bau@annaberg-buchholz.de übermittelt werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit die Stellungnahme schriftlich an o. g. Postanschrift zu senden sowie während der oben genannten Zeiten dort abzugeben oder mündlich zur Niederschrift vorzutragen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Folgende, nach Einschätzung der Stadt wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen liegen bereits vor und werden gemeinsam mit den Unterlagen des Bebauungsplans veröffentlicht bzw. öffentlich ausgelegt:

Nr. Belangträger Schreiben vom
1 Landesdirektion Sachsen Referat Raumordnung, Stadtentwicklung 09.11.2021
2 Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie 08.11.2021
7 Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen 03.11.2021
8 Planungsverband Region Chemnitz Verbandsgeschäftsstelle 14.10.2021
9 Landratsamt Erzgebirgskreis Ref. Kreisplanung/ Wirtschaftsförderung 09.11.2021
14 Abwasserzweckverband Oberes Zschopau und Sehmatal 13.10.2021
36 Regionalbauernverband Erzgebirge e.V. 11.11.2021
38 Landgut Schönfeld GmbH 12.11.2021

Als umweltbezogene Informationen sind der Umweltbericht in der Fassung vom September 2023 als selbstständiger Teil der Begründung mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Bestandsaufnahme, Bewertung der Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen auf diese Schutzgüter sowie die o. g. Anlagen, darunter ein Artenschutzfachbeitrag, eine Schallimmissionsprognose und Studie zur Plangebietsentwässerung als externe Fachgutachten verfügbar. Im Umweltbericht wurden umweltbezogene Informationen aus bereits vorliegenden Stellungnahmen, verarbeitet, darunter Anregungen (stichpunktartig):

Landesdirektion Sachsen, Höhere Raumordnungsbehörde: Hinweis auf Bodenplanungsgebiet "Raum Annaberg" wegen großflächig anthropogen erhöhten Hintergrundgehalten, insbesondere Arsen (Schutzgut [SG] Mensch / Boden / Wasser)
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie: Hinweise Radonschutz und SEVESO-III-Richtlinie (SG Mensch / Bevölkerung)
Landestalsperrenverwaltung: alle Möglichkeiten zum Wasserrückhalt für Hochwasserschutz ausschöpfen (SG Mensch / Boden / Wasser)
Regionaler Planungsverband Region Chemnitz: Erhalt angrenzender Heckenstrukturen (SG Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt / Kulturgüter)
Landratsamt Erzgebirgskreis: Anregungen zu Immissionsschutz, Arten- und Biotopschutz, Eingriffskompensation, Abwasserbeseitigung einschl. Wasserrückhaltemaßnahmen und angrenzender Waldfeststellung (SG Boden / Wasser / Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt / Sachgüter)
Abwasserzweckverband Oberes Zschopau und Sehmatal: Anregungen zum Erhalt der Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts und zur Vermeidung einer Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserablaufs (SG Wasser)
Regionalbauernverband Erzgebirge e.V.: Ablehnung von Entzug landwirtschaftlicher Nutzflächen, Anregung zur Flächenerreichbarkeit und Pflanzabständen (SG Fläche / Sachgüter)
Landgut Schönfeld GmbH: Hinweis auf Ackerflächenverlust, Versiegelung sowie Hinweise zur Flächenerreichbarkeit und Gefährdung intakter Entwässerungssysteme bzw. Drainagen (SG Fläche / Boden / Wasser / Sachgüter)

Hinweise zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem SächsDSG. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absender-angaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informati-onen können dem Informationsblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplan-verfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO" entnommen werden, was mit den Auslegungsunterlagen online und am Auslegungsort zur Verfügung gestellt wird.

Annaberg-Buchholz, den 22.12.2023

Rolf Schmidt
Oberbürgermeister

Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplans „Cunersdorf Süd - Schubertfeld“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Auszug aus der Planzeichnung des bestehenden Bebauungsplans

Öffentliche Bekanntmachung der Veröffentlichung des Entwurfs der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplans „Cunersdorf Süd - Schubertfeld“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz hat in der Sitzung vom 21.12.2023 mit Beschluss Nr. 0767/23/07-StR/51/23 den Entwurf der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplans "Cunersdorf Süd - Schubertfeld" in der Fassung 11/2023 gebilligt und diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Veröffentlichung und Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt.

Anlass der Aufhebung ist die vollständige Umsetzung der ursprünglichen städtebaulichen Konzeption, wodurch das vornehmliche Ziel des Bebauungsplans, die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die geordnete städtebauliche Entwicklung eines Wohngebiets im planungsrechtlichen Außenbereich, erreicht wurde. Zur weiteren Steuerung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in dem Quartier betrachtet die Stadt durch die mittlerweile vorhandenen Grundzüge der Bebauung eine Regelung über § 34 BauGB i. V. m. § 4 BauNVO als ausreichend. Somit besteht kein weiteres städtebauliches Bedürfnis zum Fortbestand des Bebauungsplans.

Der Geltungsbereich der Satzung umfasst die Flurstücke in der Gemarkung Cunersdorf mit den Fl.-Nrn. 148/15; 148/14; 148/16; 149/5; 149/6; 149/7; 149/8; 149/9; 149/10; 149/11; 149/12; 149/13; 149/14; 149/28; 149/29; 149/31 (Teilfläche); 149/32; 149/33; 140/1 (Teilfläche); 140/7; 140/8; 140/9; 140/10; 140/11; 140/12; 140/13; 140/14; 140/15; 140/16; 140/17; 140/18; 140/19; 140/21; 140/23; 127/4; 127/5; 127/6; 127/7; 127/8; 127/9; 127/10; 127/11; 127/12; 127/13; 127/14; 127/15; 127/16; 127/17; 127/18; 127/19; 127/20; 127/21; 127/22; 127/23; 127/24; 127/25; 127/26; 127/27; 127/28; 127/29; 127/30; 127/31; 127/32; 283 (Teilfläche).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird entsprechend des Lageplanes in der Anlage zur Satzung dokumentiert und ist im angefügten Kartenausschnitt dargestellt.

Die Aufstellung der Satzung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Es wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Die Veröffentlichung des Entwurfs der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplans mit Begründung in der Fassung 11/2023 sowie der aufzuhebende rechtskräftige Bebauungsplan "Cunersdorf Süd - Schubertfeld" in der seit 28.10.1996 rechtskräftigen Fassung der 1. Änderung erfolgt im Zeitraum vom 06.02.2024 bis einschließlich 06.03.2024 im Internet im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de sowie der Internetseite der Stadt unter www.annaberg-buchholz.de.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im o. g. Zeitraum im SG Stadtplanung/Sanierung der Stadtverwaltung Annaberg-Buchholz im Zimmer 2.24, Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz während der nachfolgend genannten Zeiten für jedermann zur Einsicht öffentlich aus:

Montag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag:  8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch über das zentrale Landesportal Bauleitplanung oder per E-Mail an Bau@annaberg-buchholz.de übermittelt werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit die Stellungnahme schriftlich an o. g. Postanschrift zu senden sowie während der oben genannten Zeiten dort abzugeben oder mündlich zur Niederschrift vorzutragen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Hinweise zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO  i. V. m. § 3 BauGB und dem SächsDSG. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Informationsblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO" entnommen werden, was mit den Auslegungsunterlagen online und am Auslegungsort zur Verfügung gestellt wird.

Annaberg-Buchholz, den 22.12.2023

Rolf Schmidt
Oberbürgermeister

Ansprechpartner

Person
Mario Dammköhler
Funktion
SB Planung/Sanierung
Telefonnummer
03733 425 264
Faxnummer
03733 425 142
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