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Förderung von Klein- und Kleinstunternehmen

Investitionszuschüsse für Kleinunternehmen aus dem kommunalen KU-Fonds

Mit dem Ziel der wirtschaftlichen und sozialen Belebung insbesondere der Innenstadt, hat die Stadt Annaberg-Buchholz einen kommunalen KU-Fonds eingerichtet. Der KU-Fonds ist Bestandteil des Gesamtvorhabens im Rahmen des Förderprogramms "Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027". Kleinst- und Kleinunternehmen haben somit erneut die Möglichkeit Zuschüsse für Investitionen für Ihre Betriebsstätten innerhalb des EFRE-Fördergebiets zu beantragen.

Mit dem KU-Fonds soll vor Ort ansässigen Unternehmen die Möglichkeiten geboten werden, ihre Marktposition durch gezielte Investitionen zu verbessern. Gleichzeitig soll für die zentralen Lagen ein Ansiedlungsanreiz geschaffen werden, der zur Reduzierung der vorhandenen Leerstände und letztlich zur Belebung der Quartiere beiträgt. Der KU-Fonds setzt sich anteilig aus Mitteln der Europäischen Union (60%), des Freistaates Sachsen (15%) und der Stadt Annaberg-Buchholz (25%) zusammen.

Förderbedingungen und Antragstellung

Die Stadt Annaberg-Buchholz hat die Maßgaben und Voraussetzungen unter denen Zuschüsse aus dem kommunalen KU-Fonds gewährt werden können in der "kommunalen KU-Förderrichtlinie" definiert. Die Richtlinie wurde vom Stadtrat am 21.03.2024 beschlossen und bildet die Grundlage für die Weitergabe von Fördermitteln.

Für die Beantragung von Zuschüssen nach dieser Richtlinie stellen Sie bitte einen Zuwendungsantrag an die Stadtverwaltung. Der Antrag sollte folgendes beinhalten:  

 - Formular "Antrag auf Gewährung einer Zuwendung"  
 - Vorhabensbeschreibung inkl. Zeitplan, Kosten- und Finanzierungsplan sowie Geschäftsplan bzw. Unternehmenskonzept  
 - Nachweis der gesicherten Finanzierung (Hausbankerklärung)  
 - vereinfachte KMU-Selbsterklärung oder KMU-Bewertung  
 - Erklärung kein Unternehmen in Schwierigkeiten  
 - De-minimis-Erklärung  
 - Gewerbeschein bzw. Handelsregisterauszug (Kopie)

Bei Fragen zum Förderprogramm können Sie sich gern an die benannten Mitarbeiter der Stadtverwaltung Annaberg-Buchholz wenden.

Nachfolgend verlinkte Formulare sollen für die Beantragung genutzt werden.

Ansprechpartner

Person
Mario Dammköhler
Funktion
SB Planung/Sanierung
Telefonnummer
03733 425 264
Faxnummer
03733 425 142
E-Mail

Ansprechpartner

Person
Petra Reuter
Funktion
SB Planung/Sanierung
Telefonnummer
03733 425 262
E-Mail