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Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz ist das Hauptorgan der Stadt Annaberg-Buchholz. Er besteht aus 30 Mitgliedern, die für die Dauer von 5 Jahren von der Bürgerschaft gewählt werden. Aufgabe des Stadtrates ist es, die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt festzulegen und über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit nicht die Oberbürgermeisterin kraft Gesetz zuständig ist, zu entscheiden. Für bestimmte Aufgabengebiete hat der Stadtrat folgende Ausschüsse gebildet:
In den Ortsteilen Frohnau, Cunersdorf und Geyersdorf bestehen Ortschaftsräte, die über Angelegenheiten der Ortschaft beraten und entscheiden, soweit nicht der Stadtrat zuständig ist. Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit des Stadtrates, der Ausschüsse und Ortschaftsräte sind die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung. Das Ratsinformationssystem gibt Bürgern und Mandatsträgern Auskunft über die Arbeit des Stadtrates. Als Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen der Stadt fungiert ein Jugendparlament. Der Seniorenbeirat berät den Stadtrat und setzt sich für die Belange der älteren Bürgerinnen und Bürger ein. |
Stadt Annaberg-Buchholz |