Mittelstandsförderung, Gründungsberatung (SAB)
- Allgemeine Informationen & Verfahrensablauf
- Zuständige Dienststelle
- Formulare & Onlinedienste
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
- Zu den Lebenslagen
Allgemeine Informationen & Verfahrensablauf
Um Ihnen den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern, gewährt Ihnen der Freistaat Sachsen Zuschüsse für Beratungsleistungen. Sie profitieren bei nahezu allen unternehmerischen Fragen vom Sachverstand kompetenter Berater und erhalten Hilfe zur Selbsthilfe. Gerade in der Anfangsphase kann richtige Beratung entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens sein.
Für welche Beratungen können Sie einen Zuschuss erhalten?
- Sicherung und Optimierung der Finanzierung
- Vorbereitung eines Vertriebs- / Marketingkonzepts
- Überarbeitung / Weiterentwicklung Ihres Gründungskonzepts
- Markterschließung
- Standortsuche
- Erarbeitung von operativen Unternehmenszielen/-strategien
- Personalkonzeptentwicklung/Maßnahmen zum Personalaufbau
Welche Leistungen sind von der Förderung ausgeschlossen?
- Erstellung von Gründungs- und Unternehmenskonzepten
-
Beratungsleistungen, die sich überwiegend auf Rechts-,
Versicherungs-, Patent- und Steuerfragen beziehen
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Pauschalbetrag)
Höhe
EUR 400,00 (für Beratungen zu Unternehmensnachfolgen EUR 500,00) pro Tagewerk
Umfang
- mindestens zwei, maximal zehn Tagwerke
- ein Tagewerk umfasst acht Stunden
- die Gründungsberatung kann ein Mal innerhalb von fünf Jahren wahrgenommen werden
Zuständige Stelle
Erstberatung (je nach geplanter Ausrichtung) durch:
- Industrie- und Handelskammern (IHK) in Sachsen
- Handwerkskammern (HWK) in Sachsen
- Landesverband der Freien Berufe
Beratungsempfehlung
Wenden Sie sich – je nach geplanter Ausrichtung – zur Erstberatung an die zuständige Kammer oder den Landesverband der Freien Berufe. Schätzt man Sie persönlich und fachlich als geeignet ein und wird Ihr Gründungsvorhaben positiv beurteilt, erhalten Sie eine entsprechende Beratungsempfehlung.
Antragstellung
- Liegt Ihnen eine Beratungsempfehlung vor, können Sie den Zuschuss innerhalb von zwei Monaten beantragen.
- Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit der Beratungsempfehlung und den weiteren, im Antragsformular genannten Unterlagen bei der SAB ein.
- Die SAB prüft Ihren Antrag und erteilt Ihnen einen Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Beratung und Erfolgskontrolle
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides müssen Sie die Beratung innerhalb von sechs Monaten wahrnehmen und abrechnen. An der Erfolgskontrolle wirken Sie selbst mit: Nach Abschluss der Beratung erhalten Sie von der einen SAB Fragebogen, den Sie vollständig ausfüllen.
Auszahlung
- Zur Auszahlung benötigt die SAB von Ihnen den Abschlussbericht sowie den Nachweis der Bezahlung (Kontoauszug) im Original
- Nach der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie den Zuschuss als Einmalzahlung auf das von Ihnen angegebene Konto.
Voraussetzungen:
Antragsberechtigte
- natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen, die ein kleines oder mittleres Unternehmen in Sachsen gründen, ein bestehendes Unternehmen übernehmen oder ihren Nebenerwerb zum Vollerwerb ausweiten wollen
Von der Förderung ausgeschlossen sind die Vertreter folgender Berufe:
- Unternehmens- und Wirtschaftsberater
- Wirtschaftsprüfer
- Steuerberater, vereidigter Buchprüfer
- Rechtsanwalt, Notar
Zuständige Dienststelle
- Industrie- und Handelskammer Chemnitz
- 33300 Sachgebiet Kreisplanung / Kreisentwicklung
- Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Formulare & Onlinedienste
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (sab61712)
- Datenschutz_EFRE_ESF (sab60451)
- De-minimis-Antrag-Erklaerung (sab60381)
- De-minimis-Regel Informationsblatt (sab60380)
- Gründungsberatung - Antrag (sab61393)
- Gründungsberatung - Befragung (sab61511)
- Gründungsberatung - Beraterqualifikation (sab61720)
- Gründungsberatung - Beratungsprotokoll (sab20074)
- Gründungsberatung - VN-Auszahlung (sab61522)
- Gründungsberatung längerfristige Ergebnisindikatoren (sab61427)
- Gründungsbratung - Qualifikation des Beraters
- Wirtschaftlichkeitsprüfung freihaend. Vergabe (sab64029-1)
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung
- Beratungsempfehlung
- Antragsformular
Für die Auszahlung
- Abschlussbericht
- Nachweis der Bezahlung (Kontoauszug) im Original
Welche Unterlagen Sie darüber hinaus benötigen, ist im Antragsformular aufgeführt.
Frist/Dauer
- Antragstellung: spätestens zwei Monate nach der Beratungsempfehlung und vor Beginn des Vorhabens (Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Antragseingang bei der SAB.)
- Beratung und Abrechnung: innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides
- Die beabsichtigte Unternehmensgründung darf bis zum Ende der Beratung noch nicht erfolgt sein
Kosten
keineRechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Fördebank – (SAB)