Einheitlichen Ansprechpartner beauftragen
- Allgemeine Informationen & Verfahrensablauf
- Zuständige Dienststelle
- Formulare & Onlinedienste
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Sonstiges
- Freigabevermerk
- Zu den Lebenslagen
Allgemeine Informationen & Verfahrensablauf
Als Dienstleister aus einem EU-Mitgliedsstaat oder einem diesem gleichgestellten Staat können Sie alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit entweder direkt mit den zuständigen Behörden abwickeln, oder Sie wenden sich an den Einheitlichen Ansprechpartner.
Der Service steht Ihnen auch zur Verfügung, wenn Sie Ihre Berufsqualifikation für einen reglementierten Beruf aus einem anderen EU-Staat anerkennen lassen möchten.
Der Einheitliche Ansprechpartner stellt eine Art Vermittlungsstelle zwischen Ihnen und der zuständigen Behörde dar und hilft bei der Abwicklung aller Verfahren und Formalitäten, beispielsweise Anmeldungen, Genehmigungen, Eintragungen, die sowohl für die Aufnahme als auch die Ausübung der Dienstleistung notwendig sind.
Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners
- Bereitstellung von Informationen und Auskünften für die Dienstleister, beispielweise über die für eine Genehmigung erforderlichen Unterlagen, Fristen
- Bereitstellung von notwendigen Formularen und Dokumenten
- Entgegennahme von Anträgen und Dokumenten sowie deren Weiterleitung an die zuständige Behörde
- Entgegennahme der Entscheidungen und sonstigen Antworten der Behörde
- Weiterleitung von Behördenschreiben an die Antragstellenden
Vorteile des EA-Verfahrens
Wenn Sie das Verfahren über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln, haben Sie den Vorteil, dass Sie einen klaren Überblick über alle notwendigen Schritte, die Sie absolvieren müssen, und Unterstützung im laufenden Verfahren erhalten. Der Einheitliche Ansprechpartner kann jedoch selbst keine Sachentscheidungen treffen, sondern tritt nur als zentraler Verfahrensmittler auf. Seine Tätigkeit ist in etwa mit der einer Maklerin oder eines Maklers vergleichbar.
Wenden Sie sich am besten zunächst telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an den Einheitlichen Ansprechpartner.
Damit der Einheitliche Ansprechpartner Ihr Verfahren begleiten kann, ist eine Beauftragung durch Sie erforderlich.
Voraussetzungen:
Sie möchten
- sich als Dienstleister aus einem EU-/EWR-Staat in Sachsen niederlassen,
- als Staatsbürger eines EU-/EWR-Staates Ihre Dienstleistung grenzüberschreitend erbringen oder
- Ihren in einem EU-/EWR-Staat erworbenen Berufsabschluss anerkennen lassen.
Zuständige Dienststelle
Formulare & Onlinedienste
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular zur Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners
Frist/Dauer
keine
Kosten
- Information und Beratung: kostenfrei
- Verfahrensmanagement: EUR 11,50 je angefangene Viertelstunde (maximal Betrag der Gesamtgebühren aller koordinierten Verfahren)
Rechtsgrundlage
- Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt
- Gesetz über den einheitlichen Ansprechpartner im Freistaat Sachsen (SächsEAG)
- Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
Sonstiges
(keine Ortsauswahl erforderlich)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Arbeit, Wirtschaft und Verkehr
Zu den Lebenslagen
- Der Einheitliche Ansprechpartner näher erklärt
- Genehmigungspflichtige Gewerbe
- Gewerblicher Umgang mit Tieren
- Überwachungsbedürftige Gewerbe
- Lebensmittelverarbeitende Gewerbe
- Makler, Bauträger, Baubetreuer und Darlehensvermittler
- Reisegewerbe
- Schaustellung von Personen
- Versteigerergewerbe
- Gaststättengewerbe
- Erlaubnisfreie Gewerbe
- Waffenhandel, Herstellung von Waffen
- Zulassungsfreie Handwerke
- Zulassungspflichtige Handwerke
- Einheitlicher Ansprechpartner (EA)
- Freie Berufe: Ingenieure
- Freie Berufe: Tierärzte
- Freie Berufe: Dolmetscher
- Freie Berufe: Architekten, Stadtplaner
- Freie Berufe: Beratende Ingenieure
- Freie Berufe: Rechtsdienstleistungen
- Freie Berufe: Zulassungsfreie Berufsgruppen
- Freie Berufe: Steuerberater
- Freie Berufe: Rechtsanwälte
- Gewerbliche Tätigkeit anmelden