Die Stadtbibliothek Annaberg-Buchholz ist eine öffentliche Kultur- und Bildungseinrichtung, die jedermann zur Verfügung steht. Die Benutzung regelt sich nach einer vom Stadtrat erlassenen Ordnung.
- Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage seines gültigen Personalausweises oder eines gleichgestellten Ausweises an. Minderjährige benötigen die schriftliche Einwilligung des Erziehungsberechtigten.
- Nach der Anmeldung erhält jeder Nutzer einen Benutzerausweis. Der Benutzerausweis ist nach Entrichtung der Benutzungsgebühr gültig.
- Gegen Vorlage des Benutzerausweises können Medien für die festgesetzte Leihfrist ausgeliehen werden.
- Nicht im Bestand vorhandene Medien können durch den auswärtigen Leihverkehr nach hierfür geltenden Richtlinien gegen eine Gebühr besorgt werden.
- Für nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegebene Medien wird eine Säumnisgebühr fällig, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte.
- Entgelte für besondere Leistungen sowie Säumnisgebühren und Ersatz werden nach der zu dieser Benutzungsordnung gehörenden Entgeltregelung erhoben.
Ausführliche Angaben zu den Nutzungsbedingungen finden Sie in den nachfolgenden Links.