Information zur Grundschulanmeldung für das Schuljahr 2021/2022 für Kinder, die im Zeitraum 01.07.2014 bis 30.06.2015 geboren wurden
Kinder, die im oben genannten Zeitraum geboren wurden, melden Sie bitte zu den nachfolgend genannten Zeiten in den betreffenden Einrichtungen an. Zu welchem Schulbezirk Sie zugeordnet sind, erfahren Sie, wenn Sie sich die Straßenliste anzeigen lassen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Kind bei der/einer Grundschule Ihres Schulbezirkes anmelden müssen, auch wenn der Wunsch besteht, eine andere Einrichtung zu besuchen. Ausgenommen davon ist die Christliche Maria-Montessori-Grundschule. Diese regelt die Anmeldung der neuen Schüler unabhängig.
Ein Antrag auf Schulwechsel muss schriftlich, bis spätestens 15. Februar 2021, unter Angabe der Gründe bei der Wunschgrundschule gestellt werden.
Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern. Zur Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder ein entsprechender Nachweis über die Identität des Kindes vorzulegen. Eine Bescheinigung zum Sorgerecht (Alleinerziehend) ist ggf. mitzubringen.
Mit Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes ab 01.03.2020 ist nachzuweisen, dass ein ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht. Den Nachweis erbringen Sie durch Vorlage des Impfausweises bzw. der Impfbescheinigung, eines ärztlichen Zeugnis über Immunität gegen Masern oder eines ärztliches Attests über das Vorliegen einer medizinischen vorübergehenden oder dauerhaften Kontraindikation.
Weiterhin werden zur Anmeldung die Religionszugehörigkeit, Telefonnummer, Notfalladresse und der Hortbedarf erfasst. Außerdem werden, mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten, Art und Grad einer Behinderung bzw. chronische Krankheiten vermerkt.