In Annaberg-Buchholz gelten aktuell die Regelungen der Sächsischen Corona-Schutzverordnung vom 12. Juli 2022, deren Gültigkeit 30.09.22 verlängert wurde.
Ab dem 1. Oktober 2022 tritt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft, die bis zum 7. April 2023 ausläuft
Die Landkreisverwaltung veröffentlicht auf ihrer Seite die aktuellen Infektionszahlen des Robert-Koch-Institutes für den Erzgebirgskreis. Diese Zahlen werden von Montag bis Freitag jeweils einmal täglich um 00:00 Uhr aktualisiert.
Ab sofort bieten die Teststellen sowohl Antigen-Schnelltests als auch PCR-Tests an.
Sollten Bürgerinnen und Bürger typische Covid-19-Symptome aufweisen, bleibt weiterhin der Hausarzt die erste Anlaufstelle.
Sollte das nicht möglich sein, kann die Abnahme des PCR-Tests im Testzentrum erfolgen. Hierzu wird vorher ein zusätzlicher Antigen-Schnelltest durchgeführt.
Da Testzentren als medizinische Einrichtung gelten, besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es wird zudem dringend darum gebeten, sich an Abstands- und Hygieneregeln zu halten.
Bitte beachten Sie, dass sich die Öffnungszeiten kurzfristig ändern können!
Stand: Oktober 2022
Bürgerzentrum
Telefonnummer
03733 425 0
Montag + Mittwoch
9.00-15.00 Uhr
Dienstag
9.00-18.00 Uhr
Donnerstag
9.00-16.00 Uhr
Freitag
9.00-12.00 Uhr
Gesundheitsamt des Erzgebirgskreises
Telefonnummer
03733 831 4444
Telefonnummer
03771 277 4444
Montag + Donnerstag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch + Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Ärtztlicher Bereitschaftsdienst
Telefonnummer
116 117
Corona-Hotline Freistaat Sachsen
Postadresse
Fragen zur Corona-Notfall-Verordnung sowie zur Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen