Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Vorhaben
Der Rahmenbescheid für das Gebietsbezogene integrierte Handlungskonzept Annaberg-Buchholz der SAB vom 06.07.2016 liegt vor.
zuwendungsfähige Ausgaben | 100% | 874.518,95 € | |
maximale Zuwendung | 95% | 830.793,00 € | |
Eigenmittel | 5% | 43.725,95 € |
Bewilligungszeitraum: 13.07.2016 bis 30.06.2021
Auf der Grundlage des Rahmenbescheides sind die konkreten Einzelvorhaben bei der SAB zu beantragen.
Vorausetzung für die Aufnahme in das Programm zur Nachhaltigen Sozialen Stadtentwicklung - ESF 2014-2020 war die Erstellung des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes für das sozial benachteiligte Stadtgebiet der Stadt Annaberg-Buchholz. Die Erstellung dieses gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes für das ESF-Gebiet Annaberg-Buchholz 2014-2020 wird mit einer Zuwendung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Freistaates Sachsen finanziert.