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ESF-Einzelvorhaben

Das Fördergebiet ESF überdeckt in seiner sozialräumlichen Ausdehnung im wesentlichen die relevanten Städtebaufördergebiete. Somit können die im INSEK formulierten Zielstellungen und Handlungsstrategien auch für das abgegrenzte ESF-Fördergebiet herangezogen werden.

  • "Entschärfung sozialer Brennpunkte und Lagen",
  • "Schaffung attraktiver Wohn- und Arbeitsstandorte",
  • "Stärkung des sozialen Zusammenhalts und des Lebens",
  • "Verhinderung der sozialen Entmischung",
  • "Verbesserung und Bekämpfung der Drogenproblematik"

Das Angebot an sozialen Projekten, die auf die Einbindung und Inklusion der jeweiligen Bevölkerungsgruppen abzielen, wird den Erfolg und die Nachhaltigkeit von investiven Maßnahmen unterstützen.

ESF

Ansprechpartner

Person
Annett Dietrich
Funktion
SG Jugend und Bildung
Telefonnummer
03733 | 425 251
E-Mail