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Werbesatzung

Die liebevoll gestalteten, historischen Fassaden der Gebäude in den Altstadtbereichen von Annaberg und Buchholz bilden die kleinteilige und bewegte Kulisse für den städtischen Raum und geben ihm sein unverwechselbares Antlitz.

Die für das urbane Leben notwendigen Nutzungen in den Gebäuden sind oftmals mit Außenwerbung verbunden, die ebenso wie die architektonischen Bauelemente in den öffentlichen Raum wirkt. Sie darf diesen jedoch nicht dominieren und aus ihm ein Klein-Vegas mit greller, bunter, leuchtender Reklame machen. Das wäre nicht typisch für die Altstadtbereiche.

Um abzusichern, dass sich die Werbeanlagen der architektonischen Gestaltung unterordnen und auch in ihrer handwerklichen Ausführung der Bauqualität der Gebäude konform gehen, hat der Stadtrat von Annaberg-Buchholz 1992 eine Werbesatzung beschlossen, die die Genehmigungspflicht für alle Werbeanlagen vorsieht und Vorschriften zu deren Gestaltung erlässt.

Den für die Errichtung oder Änderung von Werbeanlagen in den Altstadtbereichen notwendigen Antrag auf Genehmigung sowie erforderliche Erläuterungen finden Sie unter folgendem Link:

Werbeausleger Wolkensteiner Straße 22

Vorteilhaft ist eine Vorabstimmung der geplanten Werbeanlage, um die Genehmigungsfähigkeit abzuklären, bevor die Werbefirma mit der Herstellung der Werbeanlage beginnt.

Beispielhaft sind Werbeanlagen genannt, die nicht nur gut gestaltet sind, sondern den öffentlichen Raum auf interessante, auch lustige Weise bereichern.                    

Ansprechpartner

Person
Dagmar König
Funktion
Sachgebietsleiterin Planung
Telefonnummer
03733 | 425 263
Faxnummer
03733 | 425 142
E-Mail

Ansprechpartner

Person
Mario Dammköhler
Funktion
SB Planung/Sanierung
Telefonnummer
03733 425 264
Faxnummer
03733 425 142
E-Mail

Ansprechpartner

Person
Heiko Mehnert
Funktion
Sachgebietsleiter Bauordnung
Telefonnummer
03733 | 425 267
Faxnummer
03733 | 425 142
E-Mail