Die liebevoll gestalteten, historischen Fassaden der Gebäude in den Altstadtbereichen von Annaberg und Buchholz bilden die kleinteilige und bewegte Kulisse für den städtischen Raum und geben ihm sein unverwechselbares Antlitz.
Die für das urbane Leben notwendigen Nutzungen in den Gebäuden sind oftmals mit Außenwerbung verbunden, die ebenso wie die architektonischen Bauelemente in den öffentlichen Raum wirkt. Sie darf diesen jedoch nicht dominieren und aus ihm ein Klein-Vegas mit greller, bunter, leuchtender Reklame machen. Das wäre nicht typisch für die Altstadtbereiche.
Um abzusichern, dass sich die Werbeanlagen der architektonischen Gestaltung unterordnen und auch in ihrer handwerklichen Ausführung der Bauqualität der Gebäude konform gehen, hat der Stadtrat von Annaberg-Buchholz 1992 eine Werbesatzung beschlossen, die die Genehmigungspflicht für alle Werbeanlagen vorsieht und Vorschriften zu deren Gestaltung erlässt.