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Mobilfunkmessung bestätigt Unbedenklichkeit

5G-Station in Schlettau

Werte liegen weit unter gesetzlich geforderten Grenzwerten

Auf Einladung des Smart Rail Connectivity Campus (SRCC), der Stadt Annaberg-Buchholz und der Stadt Schlettau haben Vertreter des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie am 5. November 2019 eine umfangreiche Messung der Mobilfunkwerte an der 5G-Station am Bahnhof Schlettau vorgenommen. Im Ergebnis konnte seitens des Landesamtes die Unbedenklichkeit der Station bestätigt werden. Die gemessenen Werte lägen weit unter den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten. Die Messung und die Auswertung der Ergebnisse erfolgte im Beisein von Vertretern der Anliegerkommunen der Teststrecke des SRCC.

Anlass der Messung ist der weitere Ausbau der 5G-Infrastruktur an der Teststrecke des SRCC zwischen Annaberg-Buchholz und Schwarzenberg. Die Station am Bahnhof Schlettau war im Sommer 2019 vom Telekommunikationskonzern Vodafone als eine der ersten im Freistaat Sachsen errichtet und zunächst im September 2019 für die weltweit erste teleoperierte Zugfahrt via 5G genutzt worden. Mit der amtlichen Messung, die vom SRCC und der Stadt Annaberg-Buchholz initiiert wurde, wolle man über die technologischen Schritte am Forschungscampus im Erzgebirge Transparenz herstellen, insbesondere was den Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur betrifft.

"Es ist uns wichtig, das Erzgebirge zukunftsfähig zu gestalten und freuen uns über das Forschungsprojekt SRCC", so Thomas Proksch, Bürgermeister der Stadt Annaberg-Buchholz. "Dazu gehört aber auch, dass wir uns zu dem Vorhaben mit den Bürgern der Region austauschen und mit Transparenz für Akzeptanz sorgen." Zur Messung waren explizit keine Vertreter von Vodafone anwesend, um die Unabhängigkeit der Messungen zu unterstreichen.

Grundlage der Messungen ist die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) vom 14. August 2013 (für HF-Anlagen). Dabei ergab die Messung eine Ausschöpfung der in der Verordnung festgelegten Grenzwerte von lediglich 0,25 % im gesamten Frequenzspektrum von 700 MHz - 3700 MHz. Für die an der Station anliegenden Frequenzbereiche LTE 1800 und die 5G-Frequenzen ergab sich eine Ausschöpfung der Grenzwerte von lediglich 0,65% der amtlich festgesetzten Grenzwerte. Man könne auch der 5G-Anlage an der Strecke, die von der Erzgebirgsbahn getrieben wird, Unbedenklichkeit bescheinigen, so die Vertreter des Landesamtes. Die gemessenen Werte lägen sehr weit unter den gesetzlichen Grenzwerten.

Ansprechpartner

Person
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Funktion
Abteilung 5: Klima, Luft, Lärm, Strahlen
Telefonnummer
0351 2612-5000
Faxnummer
0351 2612-5099
E-Mail