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Kostenfreie Sondernutzung von Freiflächen

Drohnenaufnahme Stadt Annaberg-Buchholz

Der Wegfall des diesjährigen Weihnachtsmarktes trifft nicht nur die Händler des Weihnachtsmarktes schwer. Mit enormen Umsatzausfällen haben ebenso die Betreiber der innerstädtischen Geschäfte sowie die Gastronomen zu kämpfen, die einen großen Teil ihres Jahresumsatzes in der Weihnachtszeit generieren und vom Weihnachtsmarkttourismus profitieren. Um den betroffenen Unternehmen konkret zu helfen, hat die Stadt bereits die Sondernutzungsgebühren für die Nutzung öffentlicher Freiflächen bis 31. Dezember ausgesetzt. 

Da gastronomische Einrichtungen derzeit nicht öffnen dürfen und der weitere Verlauf zum jetzigen Zeitpunkt unklar ist, bietet die Stadt den Gastronomen zusätzlich die Möglichkeit, weihnachtsmarkttypische Speisen und Getränke vom 27. November bis 31. Dezember vor ihren Ladenlokalen während der innerstädtischen Geschäftsöffnungszeiten an kleinen Verkaufsständen anzubieten. 

Voraussetzung ist ein Angebot "to go". Dies heißt konkret, dass Getränke und Speisen nicht unmittelbar am Verkaufsstand verzehrt, sondern lediglich mitgenommen werden dürfen. Das Geschirr für die Ausgabe von Speisen und Getränken soll aus biologisch abbaubarem, kompostierbarem Material bestehen. 

Auch innerstädtische Händler haben die Möglichkeit, ihre Waren vor den Geschäftslokalen an kleinen Ständen anzubieten, soweit dies die Platzverhältnisse vor dem Geschäft zulassen. Damit bietet sich die Möglichkeit, Waren in sogenannten Pop-up Stores anzubieten. Ein Pop-up-Store ist ein kurzfristiges und provisorisches Einzelhandelsgeschäft, das vorübergehend in leerstehenden Geschäftsräumen betrieben wird. 

Mit diesen Maßnahmen versucht die Stadt einerseits, Unternehmen zu unterstützen und andererseits, ein weihnachtliches Flair in der Innenstadt zu schaffen, gemäß dem Motto: "Die ganze Stadt ein Weihnachtsberg". Denn der Weihnachtsmarkt hat neben der enormen wirtschaftlichen auch eine hohe emotionale Bedeutung für die Bevölkerung. 

Oberste Priorität bei allen Entscheidungen hat jedoch das Wohl und die Gesundheit der Bürger. In Hinblick auf das Infektionsgeschehen im Erzgebirgskreis unterliegt das Konzept strengen Hygienevorschriften, deren Einhaltung zwingend erforderlich ist, um das Vorhaben umsetzen zu können. Alle geplanten Maßnahmen stehen außerdem unter dem Vorbehalt der entsprechenden Corona-Verordnung für Dezember und den dabei gesetzlich erlaubten unternehmerischen Tätigkeiten.

Keine verkaufsoffenen Sonntage im Advent

Die Stadt macht außerdem darauf aufmerksam, dass an den diesjährigen Adventssonntagen wegen des Ausfalls der erforderlichen anlassbildenden, überregional bedeutsamen Veranstaltungen (Weihnachtsmarkt und Bergparade) keine Sonntagsöffnung im Einzelhandel stattfinden kann. Grundlegend hierfür ist §8 des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes.

Ladeninhaber haben die Möglichkeit, statt der verkaufsoffenen Sonntage die gesetzlich mögliche verlängerte Öffnungszeit bis 22 Uhr an den Adventssamstagen zu nutzen. Die Stadt würde auch für die Vermarktung des Angebotes der erweiterten Öffnungszeiten unterstützend zur Seite stehen.

Ansprechpartner

Person
Christian Eberhardt
Funktion
SG Eventmanagement
Telefonnummer
03733 425-282
E-Mail