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EFRE Nachhaltige Stadtentwicklung 2014 - 2020

Operationelles Programm des Freistaates Sachsen für den EFRE in der Förderperiode 2014 - 2020

  • 21.03.2013: Inkrafttreten der ESI-Verordnung (Europäische Struktur- und Investitionsfonds)
  • Einheitlicher Interventionssatz von 80 %
  • Erarbeitung von gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzepten zur Aufnahme in das Programm Nachhaltige Stadtentwicklung EFRE 2014 -2020 nach der Richtlinie Nachhaltige Stadtentwicklung EFRE 2014 -2020 vom 14.04.2015
  • auf der Grundlage des Förderantrages der Stadt Annaberg-Buchholz liegt ein Rahmenbescheid vom 14.12.2015 des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vor
  • die Zuwendung wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gewährt
  • Art und Höhe der Zuwendung: Zuschuss in Höhe von maximal 3.418.396,00 €
  • Zuwendung wird für die gebietsbezogene Gesamtmaßnahme als Anteilsfinanzierung in Höhe von maximal 80% (Fördersatz) der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt 
  • Zuwendung stellt den Rahmen für das Fördergebiet dar
  • der Rahmen ist mit zuwendungsfähigen Einzelprojekten zu untersetzen
  • Voraussetzung ist die Bewilligung von Einzelprojekten durch gesonderte Zuwendungsbescheide

Prioritätsachse nach Art. 7 EFRE-VO - Nachhaltige Stadtentwicklung

  1. Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung
  2. Inwertsetzung von brachliegenden Flächen - Schwerpunkt Stadtentwicklung

Voraussetzung:

  • Integrierter Ansatz der Förderung
  • Einbindung lokaler Akteure im Gebiet
  • Maßnahmen müssen zur Bewältigung bestehender wirtschaftlicher, ökologischer, klimatischer, demografischer und sozialer Benachteiligungen im ausgewählten Stadtgebiet beitragen

Investitionsprioritäten:

  • Verringerung des Ausstoßes von CO2- Emissionen (z.B. Maßnahmen zur intelligenten Verkehrsführung)
  • Schutz, Förderung und Entwicklung des Kulturerbes (z.B. Schaffung von Barrierefreiheit)
  • Umweltschutz und Förderung der nachhaltigen Nutzung der Ressourcen (z.B. Wohnumfeldmaßnahmen)
  • Unterstützung der Sanierung sowie wirtschaftlichen und sozialen Belebung benachteiligter Gemeinden in städtischen und ländlichen Gebieten (z.B. Geschäftsumfeldverbesserung im öffentlichen Raum)

Ansprechpartner

Person
Mario Dammköhler
Funktion
SB Planung/Sanierung
Telefonnummer
03733 425 264
Faxnummer
03733 425 142
E-Mail