Zur Umsetzung des mit der Erhaltungssatzung gestellten Zieles zur Bewahrung der historischen Altstadt Annaberg sowie zur Erhaltung des historischen Ortskernes von Buchholz hat der Stadtrat eine Baugestaltungssatzung erlassen.
Diese stellte besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, mit denen die typischen Gestaltungsmerkmale der Architektur der Gebäude in diesen Altstadtbereichen erhalten und saniert bzw. bei Erneuerungen wieder aufgenommen werden.
Damit sollen die beiden Altstadtbereiche vor zerstörerischen Eingriffen bewahrt bleiben.