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Repräsentation

Im Bereich Repräsentation werden unter anderem die Anträge auf Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten sowie auf Ehrenpatenschaft des Oberbürgermeisters bearbeitet.

Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch der Eltern die Ehrenpatenschaft für das siebte Kind einer Familie.

Der Oberbürgermeister übernimmt auf Wunsch der Eltern die Ehrenpatenschaft für das siebte Kind einer Familie. Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt. Die Ehrenpatenschaft kann in einer Familie nur einmal übernommen werden. In Verbindung mit der Ehrenpatenschaft des Oberbürgermeisters werden folgende finanzielle Zuwendungen gewährt:

• im ersten Lebensjahr einmalig 150,00 Euro
• jedes Jahr anlässlich des Geburtstages 50,00 Euro
• zum Schulanfang 100,00 Euro
• zur Schulentlassung 150,00 Euro (Konfirmation, Firmung, Jugendweihe)
• zum 18. Geburtstag 150,00 Euro

Verpflichtungen für den Ehrenpaten dürfen aus der Patenschaft nicht hergeleitet werden. Bei Wegzug aus der Stadt Annaberg-Buchholz erlischt der Anspruch auf die finanziellen Zuwendungen.

Die Veranstaltung "Annaberg-Buchholz begrüßt seine jüngsten Bürger" wird ebenfalls im Bereich Repräsentation organisiert. Der Oberbürgermeister überreicht gemeinsam mit Vertretern des Stadtrates, des Seniorenbeirates sowie des Mehrgenerationshauses während eines Empfangs in der Bergkirche St. Marien Geschenke an die Neugeborenen.

Ansprechpartner

Person
Katrin Bräuer
Funktion
Sachgebiet Stadtrat / Repräsentation
Telefonnummer
03733 | 425 212
Faxnummer
03733 | 425 140
E-Mail