Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz ist das Hauptorgan der Stadt Annaberg-Buchholz. Er besteht aus 26 Mitgliedern, die für die Dauer von 5 Jahren von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden. In der aktuellen Wahlperiode bleiben 2 Sitze (AfD) unbesetzt.
Das Ratsinformationssystem gibt Bürgern und Mandatsträgern Auskunft über die Arbeit des Stadtrates sowie Termine und Tagesordnungspunkte des nächsten Stadtrates und aller Ausschüsse.
Der Ältestenrat besteht aus dem Oberbürgermeister, dem Bürgermeister sowie den Vorsitzenden der im Stadtrat vertretenen Fraktionen. Er berät den Oberbürgermeister in Fragen der Tagesordnung des Stadtrates. Vorsitzender ist der Oberbürgermeister.
Aufgabe des Stadtrates ist es, die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt festzulegen und über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetz zuständig ist, zu entscheiden.
Für bestimmte Aufgabengebiete hat der Stadtrat folgende Ausschüsse gebildet:
In den Ortsteilen Frohnau, Cunersdorf und Geyersdorf bestehen Ortschaftsräte, die über Angelegenheiten der Ortschaft beraten und entscheiden, soweit nicht der Stadtrat zuständig ist.
Der Seniorenbeirat berät den Stadtrat und setzt sich für die Belange der älteren Bürgerinnen und Bürger ein.
Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit des Stadtrates, der Ausschüsse und Ortschaftsräte sind die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung.
Die nächste Wahl des Stadtrates findet im Jahr 2024 statt.