Die Wahlperiode des Sächsischen Landtages beträgt 5 Jahre. Zur Wahl stellen sich (Parteien-) Listen und Direktkandidatinnen und -kandidaten. Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen. Die Erststimme wird für einen Kandidaten oder eine Kandidatin im jeweiligen Wahlkreis abgegeben. Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt.
Rechtsgrundlagen: