Allgemeine Hinweise zu Bewerbungen
Schausteller mit modernen Fahr-, Schau-, Belustigungs- und Verkaufsgeschäften können sich um die Zulassung bewerben. Die Anträge müssen mindestens enthalten:
- Ständig erreichbare Anschrift mit Telefonnummer,
- Art des Betriebes:
- Fahrbetrieb mit genauer Bezeichnung
- Schaubetrieb mit genauer Bezeichnung und Programm
- Belustigungsbetrieb mit genauer Bezeichnung und Art der Belustigung
- Spielbetrieb mit der Art der Ausspielung
- Imbissbetrieb mit Warenangebot sowie Angabe mit oder ohne Ausschank von Getränken
- Maße des Betriebes einschließlich der erforderlichen Betriebseinrichtungen,
- Stromanschlusswerte in kW,
- Anzahl der mitgeführten Fahrzeuge, wie Pack- und Wohnwagen,
- aktuelles Farbfoto des Betriebes, bei Neuheiten ist ausnahmsweise eine ausführliche Beschreibung inkl. einer aussagekräftigen farblichen Darstellung bzw. eines Modells ausreichend,
- ein adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag oder Rückporto in Form von Briefmarken.