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Sicherheit und Ordnung

Die Bürgerpolizisten der Stadt stellen sich vor

Claudia Auerbauch, Polizeihauptmeisterin und Andreas Wenisch, Polizeihauptkommissar im Annaberg-Buchholzer Polizeirevier sind die zuständigen Bürgerpolizisten im Stadtgebiet.

Erreichbar sind sie immer Montag bis Freitag von 8 - 14 Uhr.

Da Frau Auerbach zusätzlich im Betreuungsgebiet Mildenau und Herr Wenisch in den Städten Schlettau und Scheibenberg unterwegs sind, kann in dringenden Fällen direkt das Polizeirevier Annaberg unter der folgenden Nummer kontaktiert werden: 03733/88 0.

Die Aufgaben umfassen nahezu alle Aspekte der öffentlichen Sicherheit und Ordnung:

  • Regelmäßige Kontrollen im Betreuungsbereich
  • Verhinderung und Aufklärung von Straftaten
  • Aufnahme von Anzeigen und Verkehrsunfällen
  • Übermittlung von festgestellten Mängeln an die zuständigen Stellen/Einrichtungen
  • Prävention
  • Kontaktaufnahme und -pflege mit Bürgern und Bürgergruppen, Vereinen sowie staatlichen, privaten und kirchlichen Einrichtungen

Ansprechpartner

Person
Claudia Auerbauch
Funktion
Polizeihauptmeisterin
Telefonnummer
03733 | 88 280
Person
Andreas Wenisch
Funktion
Polizeihauptkommissar
Telefonnummer
03733 | 88 283

Die Friedensrichterin in Annaberg-Buchholz

Cathrin Schaarschmidt wurde vom Stadtrat einstimmig zur neuen Friedensrichterin für die Jahre 2023 bis 2027 gewählt.

An jedem dritten Mittwoch im Monat können in Ihrer Sprechstunde von 16.30-18.00 Uhr im Haus der Vereine Cunersdorf, August-Bebel-Straße 46, 09456 Annaberg-Buchholz, Anliegen vorgebracht werden.

Eine Bushaltestelle und Parkplätze befinden sich direkt vor dem Haus .

Die Aufgabe der Friedensrichterin besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung beizulegen - getreu dem Motto "Schlichten statt Richten".

Die Verfahren vor dem Friedensrichter sind in Privatklagedelikten wie

  • Beleidigung,
  • Hausfriedensbruch,
  • leichte Körperverletzung,
  • Bedrohung,
  • Sachbeschädigung,
  • Verletzung des Briefgeheimnisses obligatorisch vorgeschaltet.

Bei diesen Delikten muss nach § 380 Strafprozessordnung erst ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden, bevor die Angelegenheit beim Gericht anhängig gemacht werden kann.

Für bestimmte Zivilstreitigkeiten - beispielsweise nachbarschaftliche Streitigkeiten - können die Friedensrichter ebenfalls in Anspruch genommen werden. Sie sind zudem zuständig, wenn es um die Durchsetzung von vermögensrechtlichen Ansprüchen wie Schadenersatz, Schmerzengeld etc. geht.

Geplante Termine 2023*

15.03.202316.08.2023
19.04.202320.09.2023
17.05.202318.10.2023
21.06.202315.11.2023
19.07.202320.12.2023
* Änderungen vorbehalten

Terminvereinbarung

Anschrift
Um die vorherige Vereinbarung eines Termins zur angebotenen Sprechstunde wird gebeten.
Telefonnummer
03733 425 231