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Sicherheit und Ordnung

Die Bürgerpolizisten der Stadt stellen sich vor

Susann Kapcsándi, Polizeikommissarin und Andreas Wenisch, Polizeihauptkommissar im Annaberg-Buchholzer Polizeirevier sind die zuständigen Bürgerpolizisten im Stadtgebiet.

Erreichbar sind sie immer Montag bis Freitag von 8 - 14 Uhr.

Da Frau Kapcsándi und Herr Wenisch viel in ihren Betreuungsbereichen unterwegs sind, rufen Sie bitte in dringenden Fällen direkt im Polizeirevier Annaberg unter 03733 88-0 an. Die Dienststelle ist ständig erreichbar.

 

Die Aufgaben umfassen nahezu alle Aspekte der öffentlichen Sicherheit und Ordnung:

  • Regelmäßige Kontrollen im Betreuungsbereich
  • Verhinderung und Aufklärung von Straftaten
  • Aufnahme von Anzeigen und Verkehrsunfällen
  • Übermittlung von festgestellten Mängeln an die zuständigen Stellen/Einrichtungen
  • Prävention
  • Kontaktaufnahme und -pflege mit Bürgern und Bürgergruppen, Vereinen sowie staatlichen, privaten und kirchlichen Einrichtungen

Ansprechpartner

Person
Susann Kapcsándi
Funktion
Polizeikommissarin,
Betreuungsbereich Annaberg-Buchholz und Scheibenberg
Telefonnummer
03733 | 88 282
Person
Andreas Wenisch
Funktion
Polizeihauptkommissar,
Betreuungsbereich Annaberg-Buchholz und Schlettau
Telefonnummer
03733 | 88 283

Polizeirevier Annaberg

Anschrift
Klosterstr. 16
09456 Annaberg-Buchholz
Telefonnummer
+49 3733 88-0
Faxnummer
+49 3733 88-106
Internet
Internet

Die Friedensrichterin in Annaberg-Buchholz

Cathrin Schaarschmidt wurde vom Stadtrat einstimmig zur neuen Friedensrichterin für die Jahre 2023 bis 2027 gewählt.

An jedem dritten Mittwoch im Monat können in Ihrer Sprechstunde von 16.30-18.00 Uhr im Haus der Vereine Cunersdorf, August-Bebel-Straße 46, 09456 Annaberg-Buchholz, Anliegen vorgebracht werden.

Eine Bushaltestelle und Parkplätze befinden sich direkt vor dem Haus .

Die Aufgabe der Friedensrichterin besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung beizulegen - getreu dem Motto "Schlichten statt Richten".

Die Verfahren vor dem Friedensrichter sind in Privatklagedelikten wie

  • Beleidigung,
  • Hausfriedensbruch,
  • leichte Körperverletzung,
  • Bedrohung,
  • Sachbeschädigung,
  • Verletzung des Briefgeheimnisses obligatorisch vorgeschaltet.

Bei diesen Delikten muss nach § 380 Strafprozessordnung erst ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden, bevor die Angelegenheit beim Gericht anhängig gemacht werden kann.

Für bestimmte Zivilstreitigkeiten - beispielsweise nachbarschaftliche Streitigkeiten - können die Friedensrichter ebenfalls in Anspruch genommen werden. Sie sind zudem zuständig, wenn es um die Durchsetzung von vermögensrechtlichen Ansprüchen wie Schadenersatz, Schmerzengeld etc. geht.

Geplante Termine 2023*

15.03.202316.08.2023
19.04.202320.09.2023
17.05.202318.10.2023
21.06.202315.11.2023
19.07.202320.12.2023
* Änderungen vorbehalten

Terminvereinbarung

Anschrift
Um die vorherige Vereinbarung eines Termins zur angebotenen Sprechstunde wird gebeten.
Telefonnummer
03733 425 231