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Sicherheit und Ordnung

Die Bürgerpolizisten der Stadt stellen sich vor

Andreas Wenisch, Polizeihauptkommissar (Betreuungsbereich Annaberg-Buchholz und Schlettau) und Susann Kapcsándi, Polizeikommissarin (Betreuungsbereich Annaberg-Buchholz und Scheibenberg) im Annaberg-Buchholzer Polizeirevier sind die zuständigen Bürgerpolizisten im Stadtgebiet.

In Aspekten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind Bürgerpolizistinnen und -polizisten die direkten Ansprechpartner in ihrem Zuständigkeitsbereich. 

Die Bürgerpolizistin bzw. der Bürgerpolizist ist Ansprechpartner und handelt in folgenden Aufgabengebieten:

  • Regelmäßige Kontrollen im Betreuungsbereich
  • Verhinderung und Aufklärung von Straftaten
  • Aufnahme von Anzeigen und Verkehrsunfällen
  • Übermittlung von festgestellten Mängeln an die zuständigen Stellen/Einrichtungen
  • Prävention
  • Kontaktaufnahme und -pflege mit Bürgern und Bürgergruppen, Vereinen sowie staatlichen, privaten und kirchlichen Einrichtungen

 

Sprechzeiten: Es gibt keine festen Sprechzeiten.
 
Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.

Ansprechpartner

Person
Susann Kapcsándi
Funktion
Polizeikommissarin,
Betreuungsbereich Annaberg-Buchholz und Scheibenberg
Telefonnummer
03733 | 88 282
Person
Andreas Wenisch
Funktion
Polizeihauptkommissar,
Betreuungsbereich Annaberg-Buchholz und Schlettau
Telefonnummer
03733 | 88 283

Polizeirevier Annaberg

Anschrift
Klosterstr. 16
09456 Annaberg-Buchholz
Telefonnummer
+49 3733 88-0
Faxnummer
+49 3733 88-106
Internet
Internet

Die Friedensrichterin in Annaberg-Buchholz

Cathrin Schaarschmidt wurde vom Stadtrat einstimmig zur neuen Friedensrichterin für die Jahre 2023 bis 2027 gewählt.

An jedem dritten Mittwoch im Monat können in Ihrer Sprechstunde von 16.30-18.00 Uhr im Haus der Vereine Cunersdorf, August-Bebel-Straße 46, 09456 Annaberg-Buchholz, Anliegen vorgebracht werden.

Eine Bushaltestelle und Parkplätze befinden sich direkt vor dem Haus .

Die Aufgabe der Friedensrichterin besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung beizulegen - getreu dem Motto "Schlichten statt Richten".

Die Verfahren vor dem Friedensrichter sind in Privatklagedelikten wie

  • Beleidigung,
  • Hausfriedensbruch,
  • leichte Körperverletzung,
  • Bedrohung,
  • Sachbeschädigung,
  • Verletzung des Briefgeheimnisses obligatorisch vorgeschaltet.

Bei diesen Delikten muss nach § 380 Strafprozessordnung erst ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden, bevor die Angelegenheit beim Gericht anhängig gemacht werden kann.

Für bestimmte Zivilstreitigkeiten - beispielsweise nachbarschaftliche Streitigkeiten - können die Friedensrichter ebenfalls in Anspruch genommen werden. Sie sind zudem zuständig, wenn es um die Durchsetzung von vermögensrechtlichen Ansprüchen wie Schadenersatz, Schmerzengeld etc. geht.

Terminvereinbarung

Anschrift
Um die vorherige Vereinbarung eines Termins zur angebotenen Sprechstunde wird gebeten.
Telefonnummer
03733 425 231