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Förderung von Klein- und Kleinstunternehmen

Investitionszuschüsse für kleine Unternehmen im EFRE-Gebiet der Stadt Annaberg-Buchholz 2014-2020

Mit einem EU-Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der sächsischen Richtlinie "Nachhaltige Stadtentwicklung EFRE 2014-2020" vom 14.04.2015 stehen der Stadt Annaberg-Buchholz finanzielle Mittel für ein innerstädtisches Fördergebiet zur Verfügung. Zur Stärkung der lokalen Wirtschaft können kleine Unternehmen im Fördergebiet "Nachhaltige Stadtentwicklung Annaberg-Buchholz EFRE 2014 bis 2020" unterstützt werden, vorrangig sollen lokal agierende Klein- und Kleinstunternehmen bei Neuansiedlung innerhalb des Fördergebietes sowie bei Umbau-, Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen eine Unterstützung erhalten. Dazu zählen Maßnahmen zur Verbesserung der Erwerbsperspektiven sowie der wirtschaftlichen Entwicklung von lokal agierenden Klein- und Kleinstunternehmen, um die Leerstände vor allem in den Geschäftsstraßen Buchholzer Straße, Wolkensteiner Straße und im vorderen Bereich der Karlsbader Straße zu minimieren und diese Geschäftsbereiche städtebaulich aufzuwerten.

Ziel ist dabei die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit von kleinen Betrieben und Betriebsstätten zu stärken und leerstehende Gewerbeflächen einer Wiedernutzung zuzuführen. Durch professionelle Vermarktung und Etablierung eines City- und Geschäftsstraßenmanagements sollen die Leerstände in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern vor allem in der Fußgängerzone Buchholzer Straße und den Geschäftsstraßen Wolkensteiner Straße verringert werden. Eine Aufwertung des vorderen Bereiches der Karlsbader Straße soll vorrangig durch Nahversorgung, Dienstleistungen und kleine Handwerker erfolgen, die der unmittelbaren Versorgung des Wohnumfeldes dienen.

Bewilligungszeitraum: 30.06.2016 bis 31.12.2021

beantragte zuwendungsfähige Ausgaben                 100 %          144.250,00 €                        
Höhe der Zuwendung max.      80 %    115.400,00 €
Kommunale Mittel (Stadt)      20 %      28.850,00 €

 

Projektstand:

Folgende Unternehmen werden/wurden im Rahmen des Förderprogramms unterstützt

- JN Reisen, Wolkensteiner Straße 8
- Stadtboutique, Wolkensteiner Straße 5
- Elektrotechnik Viertel, Bahnhofsplatz 3
- Schuwe Nahrungs- und Genußmittel, Wolkensteiner Straße 41
- Pizzeria Milano, Buchholzer Straße 19
- Tillophon, Buchholzer Straße 32A
- Erzgebirgs-Buchhandlung Knoblauch, Wolkensteiner Straße 22
- HNO-Praxis Dr. med. Christin Herold, Adam-Ries-Straße 1
- Erzengel Tierbestattung, Kupferstraße 5
- Optmetrie Starke, Adam-Ries-Straße 11
- Orthopädie Schuhtechnik GmbH Annaberg, Buchholzer Sraße 59
- Radio Fiedler GmbH, Wolkensteiner Straße 32A
- Kinder- und Jugendpsychotherapie Andrea Hölig, Karlsbader Straße 25
- Traditionsfleischerei Petzold, Karlsbader Straße 54

Antragsfrist für die KU-Förderung beendet

Aufgrund des Beendigung der EFRE-Förderperiode ist die Frist zur Antragsstellung für Vorhaben zur Förderung von Klein- und Kleinstunternehmen im Rahmen des Förderprogramms "Nachhaltige Stadtentwicklung Annaberg-Buchholz EFRE 2014-2020" seit 30.06.2021 beendet. Es können derzeit somit keine KU-Förderungen bewilligt werden.

ESF

Ansprechpartner

Person
Mario Dammköhler
Funktion
SB Planung/Sanierung
Telefonnummer
03733 425 264
Faxnummer
03733 425 142
E-Mail