Nach der gesellschaftlichen Wende 1989 gab es in der Stadt einen riesigen Sanierungsrückstau, vor allem in den, durch die DDR-Politik vernachlässigten, Altstadtbereichen.
Die Gebiete mit den größten Mängeln und Missständen wurden daher in den 90er Jahren auf ihre Probleme untersucht und Ziele und Maßnahmen entwickelt, diese Mängel und Missstände zu beseitigen.
Mittels Satzung wurden diese Gebiete definiert und als Sanierungsgebiete nach § 136ff Baugesetzbuch beschlossen, um eine zügige Durchführung der beschlossenen Maßnahmen zum Wohle aller zu ermöglichen und Fördermittel für die Finanzierung dieser Maßnahmen zu erhalten.