Die damalige Stadtverordnetenversammlung fasste 1994 den Beschluss zur Aufnahme Vorbereitender Untersuchungen nach § 141 BauGB im Stadtkern Buchholz, um die Mängel und Missstände zu erfassen und Ziele und Maßnahmen zu deren Behebung zu entwickeln.
Im Ergebnis wurde durch den Stadtrat am 25.11.1999 gemäß § 144 BauGB per Satzungsbeschluss das Sanierungsgebiet "Stadtkern Buchholz" festgelegt.