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Sanierungsgebiet "Stadtkern Buchholz"

Die damalige Stadtverordnetenversammlung fasste 1994 den Beschluss zur Aufnahme Vorbereitender Untersuchungen nach § 141 BauGB im Stadtkern Buchholz, um die Mängel und Missstände zu erfassen und Ziele und Maßnahmen zu deren Behebung zu entwickeln.

Im Ergebnis wurde durch den Stadtrat am 25.11.1999 gemäß § 144 BauGB per Satzungsbeschluss das Sanierungsgebiet "Stadtkern Buchholz" festgelegt.

Die Sanierung wird im Sanierungsgebiet "Stadtkern - Buchholz" im vereinfachten Verfahren durchgeführt.

Auf die Eigentümer kommen nach Abschluss des Verfahrens keine Ausgleichsbeiträge zu.

Die Lage eines Grundstückes im Sanierungsgebiet ist im Grundbuch verankert, hat aber vor allem informellen Charakter.

Ansprechpartner

Person
Dagmar König
Funktion
Sachgebietsleiterin Planung
Telefonnummer
03733 | 425 263
Faxnummer
03733 | 425 142
E-Mail