Die Stadt hat in den vergangenen Jahren mit dem Planungsrecht des Baugesetzbuches Bebauungspläne für Baugebiete am Stadtrand sowohl für Wohnen als auch Gewerbe erstellt, die den Rahmen sowohl für Art und Maß der Grundstücksbebauung als auch der öffentlichen Erschließung festlegen.
Die Baugebiete sind erschlossen, ein Großteil der darin befindlichen Grundstücke vergeben und bebaut. Die noch freien Baugrundstücke sowie den jeweiligen Bebauungsplan und seine textlichen Festsetzungen finden Sie nachfolgend.