Die Stadt hat in den vergangenen Jahren mit dem Planungsrecht des Baugesetzbuches Bebauungspläne für Baugebiete am Stadtrand sowohl für Wohnen als auch Gewerbe erstellt, die den Rahmen sowohl für Art und Maß der Grundstücksbebauung als auch der öffentlichen Erschließung festlegen. Die in den jeweiligen Satzungen enthaltenen Vorschriften gelten sowohl bei der Errichtung von Gebäuden als auch deren Änderungen.
Die Bebauungspläne finden Sie im Folgenden, getrennt nach den Nutzungen Wohnen oder Gewerbe.