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Bebauungspläne Gewerbe

Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Industriegebiet an der B 101"

Der Bebauungsplanes mit integriertem Gründordnungsplan "Industriegebiet an der B 101" ist im Dezember 2015 vom Stadtrat als Satzung beschlossen worden.

  • das Plangebiet mit einer Flächengröße von 13,97 ha befindet sich am östlichen Rand des Stadtgebietes direkt an der Bundesstraße 101
  • Ansiedlungwunsch: produzierendes Gewerbe
  • in den Baufeldern GI1-GI7 ist eine Mindestgröße der Baugrundstücke von 25.000 qm und im GI8 von 7.000 qm festgesetzt
  • eine Bebauung ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes mit Emissionskontigenten in abweichender Bauweise möglich 

 

Bebauungsplan der Innenentwicklung Gewerbegebiet "Am Unteren Bahnhof"

  • Auf dem ursprünglichen Bahnhofsgelände Unterer Bahnhof ist ein Gebiet mit gewerblichen Bauflächen in Form eines Bebauungsplanes "Am Unteren Bahnhof" ausgewiesen.
  • Zulässig sind Einzelhandelsbetriebe mit Kernsortiment Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und zoologischer Bedarf.
  • Untergeordnete Randsortimente sind bis max. 10 % der Gesamtverkaufsfläche je Einzelhandelseinrichtung zulässig.

Bebauungsplan "Parkstraße / Oberer Bahnhof"

  • Auf der Fläche des ehemaligen oberen Bahnhofes sind gewerbliche Bauflächen als eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen.
  • In diesem eingeschränkten Gewerbegebiet sind Betriebe und Anlagen mit Emissionskontingenten in den jeweiligen Teilgebieten zulässig.
  • Für das eingeschränkte Gewerbegebiet ist eine abweichende Bauweise mit Gebäudelängen bis 100 m festgesetzt.

Bebauungsplan Gewerbe-, Misch- und Sondergebiet an der B 101

  • Angrenzend an die B 101 sind mit einem Bebauungsplan Gewerbe-, Misch- und Sondergebiet ausgewiesen.
  • Das Sondergebiet Einkaufen weist eine Obergrenze der Verkaufsfläche von 30.700 m² aus, wobei sich die zulässige Verkaufsfläche ohne Sortimentsbegrenzung auf 11.700 m² begrenzt.

Bebauungsplan Wohn- und Mischgebiet "Bärensteiner Straße"

  • Im Bereich an der Bärensteiner Straße ist ein Bebauungsplan mit Allgemeinem Wohngebiet, Mischgebiet und Gewerbegebiet ausgewiesen.
  • Bebauungen sind in offener Bauweise zulässig.
  • Im Gewerbegebiet und im Mischgebiet ist die allgemeine Nutzung von Einzelhandelsbetrieben zulässig, wobei festgelegte zentrenrelevante Sortimente nicht zulässig sind.

Gewerbegebiet Geyersdorf

  • In Angrenzung an die Geyersdorfer Hauptstraße ist ein Bebauungsplangebiet mit Bauflächen als Mischgebiet und als Gewerbegebiet ausgewiesen.
  • Im Gewerbegebiet sind Betriebe und Anlagen zulässig, deren Schallemission festgesetzte flächenbezogene Schallleistungspegel nicht übersteigt.
  • (1 Bauplatz vorhanden)

Ansprechpartner

Person
Mario Dammköhler
Funktion
SB Planung/Sanierung
Telefonnummer
03733 425 264
Faxnummer
03733 425 142
E-Mail