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Aktuelles

Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans „Änderung und Erweiterung Gewerbering“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Auszug aus der Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Veröffentlichung des Entwurfs zum Bebauungsplan „Erweiterung und Änderung Gewerbering“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz hat in der Sitzung vom 21.12.2023 mit Beschluss Nr. 0758/23/07-StR/51/23 den Entwurf des Bebauungsplans "Erweiterung und Änderung Gewerbering", bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Textteil (Teil B) sowie Begründung mit Umweltbericht und Anlagen in der Fassung 09/2023 gebilligt und diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Veröffentlichung und Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen aufgrund fehlender Erweiterungsflächen für die vorhandenen Industrie- und Gewerbebetriebe am Standort sowie zur Schaffung von Ansiedlungsflächen im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Stallgebäuden einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Die Aufstellung des Be-bauungsplans erfolgt nach § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB. Das Plangebiet des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke in der Gemarkung Annaberg mit den Fl. Nrn. 1851, 1868, 1869, 1870/1, 1870/2, 1871, 1872, 1873/1, 1874/1, 1875/1, 1875/2, 1876, 1877, 1878, 1879, 1893, 1894, 1895, 1896, 1897, 1898, 1899, 1900/2, 1900/4, 1900/5, 1901, 1902 und 1903 vollständig so-wie die Fl. Nrn. 1850, 1885, 1924, 1925 und 1926 teilweise. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird entsprechend des Lageplanes dokumentiert und ist im angefügten Kartenausschnitt dargestellt.

Die Veröffentlichung des Bebauungsplan-Entwurfs mit Stand 09/2023 bestehend aus:

- der Planzeichnung (Teil A) M 1: 1.500,
- dem Text (Teil B) und
- der Begründung mit dem zugehörigen Umweltbericht einschließlich Anlagen:
  Anlage 1 Auszug aus derzeit rechtskräftiger Bebauungsplansatzung
  Anlage 2 Bestandserfassung für Erweiterungsgebiet (09/2022)
  Anlage 3 Artenschutzfachbeitrag (08/2023)
  Anlage 4 Schallimmissionsprognose (07/2023)
  Anlage 5 Studie zur Plangebietsentwässerung (07/2022)
  Anlage 6 Artenlisten für Anpflanzungen (im Dokument der Begründung)
sowie der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren erfolgt im Zeitraum vom 06.02.2024 bis einschließlich 06.03.2024 im Internet im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.sowie der Internetseite der Stadt unter www.annaberg-buchholz.de.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im o. g. Zeitraum im SG Stadtplanung/Sanierung der Stadtverwaltung Annaberg-Buchholz im Zimmer 2.24, Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz während der nachfolgend genannten Zeiten für jedermann zur Einsicht öffentlich aus:

Montag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag:  8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch über das zentrale Landesportal Bauleitplanung oder per E-Mail an Bau@annaberg-buchholz.de übermittelt werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit die Stellungnahme schriftlich an o. g. Postanschrift zu senden sowie während der oben genannten Zeiten dort abzugeben oder mündlich zur Niederschrift vorzutragen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Folgende, nach Einschätzung der Stadt wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen liegen bereits vor und werden gemeinsam mit den Unterlagen des Bebauungsplans veröffentlicht bzw. öffentlich ausgelegt:

Nr. Belangträger Schreiben vom
1 Landesdirektion Sachsen Referat Raumordnung, Stadtentwicklung 09.11.2021
2 Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie 08.11.2021
7 Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen 03.11.2021
8 Planungsverband Region Chemnitz Verbandsgeschäftsstelle 14.10.2021
9 Landratsamt Erzgebirgskreis Ref. Kreisplanung/ Wirtschaftsförderung 09.11.2021
14 Abwasserzweckverband Oberes Zschopau und Sehmatal 13.10.2021
36 Regionalbauernverband Erzgebirge e.V. 11.11.2021
38 Landgut Schönfeld GmbH 12.11.2021

Als umweltbezogene Informationen sind der Umweltbericht in der Fassung vom September 2023 als selbstständiger Teil der Begründung mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Bestandsaufnahme, Bewertung der Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen auf diese Schutzgüter sowie die o. g. Anlagen, darunter ein Artenschutzfachbeitrag, eine Schallimmissionsprognose und Studie zur Plangebietsentwässerung als externe Fachgutachten verfügbar. Im Umweltbericht wurden umweltbezogene Informationen aus bereits vorliegenden Stellungnahmen, verarbeitet, darunter Anregungen (stichpunktartig):

Landesdirektion Sachsen, Höhere Raumordnungsbehörde: Hinweis auf Bodenplanungsgebiet "Raum Annaberg" wegen großflächig anthropogen erhöhten Hintergrundgehalten, insbesondere Arsen (Schutzgut [SG] Mensch / Boden / Wasser)
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie: Hinweise Radonschutz und SEVESO-III-Richtlinie (SG Mensch / Bevölkerung)
Landestalsperrenverwaltung: alle Möglichkeiten zum Wasserrückhalt für Hochwasserschutz ausschöpfen (SG Mensch / Boden / Wasser)
Regionaler Planungsverband Region Chemnitz: Erhalt angrenzender Heckenstrukturen (SG Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt / Kulturgüter)
Landratsamt Erzgebirgskreis: Anregungen zu Immissionsschutz, Arten- und Biotopschutz, Eingriffskompensation, Abwasserbeseitigung einschl. Wasserrückhaltemaßnahmen und angrenzender Waldfeststellung (SG Boden / Wasser / Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt / Sachgüter)
Abwasserzweckverband Oberes Zschopau und Sehmatal: Anregungen zum Erhalt der Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts und zur Vermeidung einer Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserablaufs (SG Wasser)
Regionalbauernverband Erzgebirge e.V.: Ablehnung von Entzug landwirtschaftlicher Nutzflächen, Anregung zur Flächenerreichbarkeit und Pflanzabständen (SG Fläche / Sachgüter)
Landgut Schönfeld GmbH: Hinweis auf Ackerflächenverlust, Versiegelung sowie Hinweise zur Flächenerreichbarkeit und Gefährdung intakter Entwässerungssysteme bzw. Drainagen (SG Fläche / Boden / Wasser / Sachgüter)

Hinweise zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem SächsDSG. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absender-angaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informati-onen können dem Informationsblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplan-verfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO" entnommen werden, was mit den Auslegungsunterlagen online und am Auslegungsort zur Verfügung gestellt wird.

Annaberg-Buchholz, den 22.12.2023

Rolf Schmidt
Oberbürgermeister

Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplans „Cunersdorf Süd - Schubertfeld“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Auszug aus der Planzeichnung des bestehenden Bebauungsplans

Öffentliche Bekanntmachung der Veröffentlichung des Entwurfs der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplans „Cunersdorf Süd - Schubertfeld“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz hat in der Sitzung vom 21.12.2023 mit Beschluss Nr. 0767/23/07-StR/51/23 den Entwurf der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplans "Cunersdorf Süd - Schubertfeld" in der Fassung 11/2023 gebilligt und diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Veröffentlichung und Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt.

Anlass der Aufhebung ist die vollständige Umsetzung der ursprünglichen städtebaulichen Konzeption, wodurch das vornehmliche Ziel des Bebauungsplans, die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die geordnete städtebauliche Entwicklung eines Wohngebiets im planungsrechtlichen Außenbereich, erreicht wurde. Zur weiteren Steuerung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in dem Quartier betrachtet die Stadt durch die mittlerweile vorhandenen Grundzüge der Bebauung eine Regelung über § 34 BauGB i. V. m. § 4 BauNVO als ausreichend. Somit besteht kein weiteres städtebauliches Bedürfnis zum Fortbestand des Bebauungsplans.

Der Geltungsbereich der Satzung umfasst die Flurstücke in der Gemarkung Cunersdorf mit den Fl.-Nrn. 148/15; 148/14; 148/16; 149/5; 149/6; 149/7; 149/8; 149/9; 149/10; 149/11; 149/12; 149/13; 149/14; 149/28; 149/29; 149/31 (Teilfläche); 149/32; 149/33; 140/1 (Teilfläche); 140/7; 140/8; 140/9; 140/10; 140/11; 140/12; 140/13; 140/14; 140/15; 140/16; 140/17; 140/18; 140/19; 140/21; 140/23; 127/4; 127/5; 127/6; 127/7; 127/8; 127/9; 127/10; 127/11; 127/12; 127/13; 127/14; 127/15; 127/16; 127/17; 127/18; 127/19; 127/20; 127/21; 127/22; 127/23; 127/24; 127/25; 127/26; 127/27; 127/28; 127/29; 127/30; 127/31; 127/32; 283 (Teilfläche).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird entsprechend des Lageplanes in der Anlage zur Satzung dokumentiert und ist im angefügten Kartenausschnitt dargestellt.

Die Aufstellung der Satzung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Es wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Die Veröffentlichung des Entwurfs der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplans mit Begründung in der Fassung 11/2023 sowie der aufzuhebende rechtskräftige Bebauungsplan "Cunersdorf Süd - Schubertfeld" in der seit 28.10.1996 rechtskräftigen Fassung der 1. Änderung erfolgt im Zeitraum vom 06.02.2024 bis einschließlich 06.03.2024 im Internet im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de sowie der Internetseite der Stadt unter www.annaberg-buchholz.de.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im o. g. Zeitraum im SG Stadtplanung/Sanierung der Stadtverwaltung Annaberg-Buchholz im Zimmer 2.24, Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz während der nachfolgend genannten Zeiten für jedermann zur Einsicht öffentlich aus:

Montag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag:  8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch über das zentrale Landesportal Bauleitplanung oder per E-Mail an Bau@annaberg-buchholz.de übermittelt werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit die Stellungnahme schriftlich an o. g. Postanschrift zu senden sowie während der oben genannten Zeiten dort abzugeben oder mündlich zur Niederschrift vorzutragen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Hinweise zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO  i. V. m. § 3 BauGB und dem SächsDSG. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Informationsblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO" entnommen werden, was mit den Auslegungsunterlagen online und am Auslegungsort zur Verfügung gestellt wird.

Annaberg-Buchholz, den 22.12.2023

Rolf Schmidt
Oberbürgermeister

Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Tannenweg“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Auszug aus der Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Veröffentlichung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Tannenweg“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz hat in der Sitzung vom 30.11.2023 mit Beschluss Nr. 0739/23/07-StR/50/23 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Tannenweg" " bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Textteil (Teil B), Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil C) und Vorhabenbeschreibung (Teil D) sowie Begründung mit Umweltbericht in der Fassung Oktober/2023 gebilligt und diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Veröffentlichung bestimmt.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von zwei Wohngebäuden durch die REAL Massivbau GmbH als Vorhabenträger geschaffen werden. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,53 ha und ergibt sich aus dem abgebildeten Auszug aus der Planzeichnung. Er umfasst die Flurstücke 452/20, 552/21 und 448/13 (Teilfläche) der Gemarkung Geyersdorf. 

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB. Die bislang erfolgten Beteiligungen der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange werden als frühzeitige Beteiligungen gem. § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB in das Verfahren einbezogen. Umfang und Detaillierungsgrad der erforderlichen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ergeben sich aus den vorliegenden Stellungnahmen sowie der erfolgten Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde.

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs mit Stand Oktober/2023 bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Textteil (Teil B), Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil C),  Vorhabenbeschreibung (Teil D) und Begründung mit Umweltbericht sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung erfolgt im Zeitraum vom 03.01.2024 bis einschließlich 02.02.2024 im Internet im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de. sowie der Internetseite der Stadt unter www.annaberg-buchholz.de.

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im o. g. Zeitraum im SG Stadtplanung/Sanierung der Stadtverwaltung Annaberg-Buchholz (Raum 2.24, Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz) während der nachfolgenden genannten Zeiten für jedermann zur Einsicht öffentlich aus:

 

Montag:            8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Dienstag:          8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Mittwoch:          8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
Donnerstag:      8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Freitag:              8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Die vollständigen Planunterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Annaberg-Buchholz unter www.annaberg-buchholz.de sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung Sachsen veröffentlicht.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch über das zentrale Landesportal Bauleitplanung oder per E-Mail an Bau@annaberg-buchholz.de übermittelt werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit die Stellungnahme schriftlich sowie während der oben genannten Zeiten mündlich zur Niederschrift abzugeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Folgende, nach Einschätzung der Stadt wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen liegen bereits vor. Sie liegen werden gemeinsam mit den Unterlagen des Bebauungsplan veröffentlicht:

Nr.

Belangträger

Schreiben vom

26

Landesdirektion Sachsen Referat Raumordnung, Stadtentwicklung

18.07.2023

25

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

26.07.2023

22

Planungsverband Region Chemnitz Verbandsgeschäftsstelle

25.07.2023

21

Landratsamt Erzgebirgskreis Ref. Kreisplanung/ Wirtschaftsförderung

02.08.2023

20

Abwasserzweckverband Oberes Zschopau und Sehmatal

06.07.2023

9

Regionalbauernverband Erzgebirge e.V.

02.08.2023

28

Stellungnahme aus der Öffentlichkeit

22.11.2022

29

Stellungnahme aus der Öffentlichkeit

06.12.2022

Auf der Grundlage der oben genannten Unterlagen und des Umweltberichts liegen Umweltrelevante Informationen zu folgenden Themenkomplexen vor. Insofern die Themen in den umweltrelevanten Stellungnahmen behandelt wurden, wird dies durch Nummerierung gekennzeichnet:

Schutzgut Fläche und Boden:

  • Bodenschutz, Bodennutzung, Altlasten (9, 21, 22, 25, 26)

Schutzgut Wasser:

  • Wasserrückhalt, Hochwasserschutz (9, 20, 21, 22, 28, 29)

Schutzgut Klima und Luft:

  • Immission, Emission (21)

Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild:

  • Grünstrukturen, Lichtemissionen, Sichtachsen (21, 22)

Schutzgut Kultur u. sonst. Sachgüter:

  • Kulturlandschaftsschutz (22)

Hinweise zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO  i.V.m. § 3 BauGB und dem SächsDSG. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Informationsblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO" entnommen werden, was mit den Auslegungsunterlagen am Auslegungsort und online zur Verfügung gestellt wird.

Annaberg-Buchholz, den 01.12.2023


Rolf Schmidt
Oberbürgermeister

Ansprechpartner

Person
Mario Dammköhler
Funktion
SB Planung/Sanierung
Telefonnummer
03733 425 264
Faxnummer
03733 425 142
E-Mail