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Aktuelles

Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplans „Cunersdorf Süd – Schubertfeld“ der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz – Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 (3) BauGB

Auszug der Anlage zur Satzung - Darstellung des Geltungsbereichs

Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur Aufhebung des Bebauungsplans „Cunersdorf Süd - Schubertfeld“ gem. § 10 (3) BauGB

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz hat am 23.05.2024 in öffentlicher Sitzung die Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplans "Cunersdorf Süd - Schubertfeld" in der Fassung 04/2024 gem. § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung in der Fassung 04/2024 wurde gebilligt.

 

Mit der Bekanntmachung im Stadtanzeiger 06/2024 tritt die Aufhebung des Bebauungsplans gem. § 10 (3) S. 4 BauGB in Kraft.

 

Der Geltungsbereich der Aufhebungssatzung umfasst die Flurstücke in der Gemarkung Cunersdorf mit den Fl.-Nrn. 148/15; 148/14; 148/16; 149/5; 149/6; 149/7; 149/8; 149/9; 149/10; 149/11; 149/12; 149/13; 149/14; 149/28; 149/29; 149/31 (Teilfläche); 149/32; 149/33; 140/1 (Teilfläche); 140/7; 140/8; 140/9; 140/10; 140/11; 140/12; 140/13; 140/14; 140/15; 140/16; 140/17; 140/18; 140/19; 140/21; 140/23; 127/4; 127/5; 127/6; 127/7; 127/8; 127/9; 127/10; 127/11; 127/12; 127/13; 127/14; 127/15; 127/16; 127/17; 127/18; 127/19; 127/20; 127/21; 127/22; 127/23; 127/24; 127/25; 127/26; 127/27; 127/28; 127/29; 127/30; 127/31; 127/32; 283 (Teilfläche).

 (siehe Anlage: Auszug der Anlage zur Satzung - Darstellung des Geltungsbereichs).

 

Jedermann kann die Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans mit der Begründung in der Stadtver-waltung Annaberg-Buchholz, Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz im Fachbereich Bau, Sachgebiet Stadtplanung/ Stadtsanierung, Zimmer 2.24, während nachfolgend genannter Zeiten kostenlos einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:

Montag 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
Dienstag 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Mittwoch 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
Donnerstag         8:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

                    .

Die in Kraft getretene Satzung mit der Begründung wird gem. § 10a (2) BauGB ergänzend auch in das Internet auf der Webseite der Stadt Annaberg-Buchholz unter www.annaberg-buchholz.de eingestellt und über das zentrale Internetportal des Freistaats Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/ zugänglich gemacht.

 

Hinweis gemäß § 215 BauGB

Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzungs- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie Rechtsfolgen des § 215 (1) BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

  • eine nach § 214 (1) S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 (2) BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  • nach § 214 (3) S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Annaberg-Buchholz geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

 

Hinweis gemäß § 44 BauGB

Zudem wird auf die Vorschriften des § 44 (3) S. 1 und 2 sowie § 44 (4) BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungs-ansprüchen hingewiesen. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Die Fälligkeit des Anspruchs kann dadurch herbeigeführt werden, dass die Leistung der Entschädigung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen beantragt wird.

 

Gemäß § 4 (4) S. 1 i. V. m. § 4 (5) SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 (2) SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat und
  4. vor Ablauf der Jahresfrist
    a. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    b. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadt Annaberg-Buchholz unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach den Nrn. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 (4) S. 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Annaberg-Buchholz, 29. Mai 2024

Rolf Schmidt
Oberbürgermeister

Bebauungsplans „Änderung und Erweiterung Gewerbering“ – Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 (3) BauGB

Auszug aus der Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplans „Erweiterung und Änderung Gewerbering“ gem. § 10 (3) BauGB

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz hat am 25.04.2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan "Erweiterung und Änderung Gewerbering", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) M 1 : 1.500 und Textteil (Teil B) in der Fassung 03/2024 gem. § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung mit dem Umweltbericht in der Fassung 03/2024 wurde gebilligt.

 

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gem. § 10 (3) S. 4 BauGB in Kraft.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke in der Gemarkung Annaberg mit den Fl.-Nrn. 1851, 1868, 1869, 1870/1, 1870/2, 1871, 1872, 1873/1, 1874/1, 1875/1, 1875/2, 1876, 1877, 1878, 1879, 1893, 1894, 1895, 1896, 1897, 1898, 1899/1, 1899/2, 1899/3, 1900/2, 1900/4, 1900/5, 1901, 1902 und 1903 vollständig sowie die Fl.-Nrn. 1850, 1885, 1924, 1925 und 1926 teilweise (siehe Anlage: Auszug aus Teil A - Planzeichnung).

Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung und dem Umweltbericht einschließlich 6 Anlagen:

Anlage 1         Auszug aus derzeit rechtskräftiger Bebauungsplansatzung
Anlage 2         Bestandserfassung für Erweiterungsgebiet (09/2022)
Anlage 3         Artenschutzfachbeitrag (08/2023)
Anlage 4         Schallimmissionsprognose (07/2023)
Anlage 5         Studie zur Plangebietsentwässerung (07/2022)
Anlage 6         Artenlisten für Anpflanzungen (im Dokument der Begründung)

sowie die beigefügte zusammenfassende Erklärung nach § 10a (1) BauGB

in der Stadtverwaltung Annaberg-Buchholz, Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz im Fachbereich Bau, Sachgebiet Stadtplanung/ Stadtsanierung, Zimmer 2.24, während nachfolgend genannter Zeiten kostenlos einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:

Montag: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
Dienstag: 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Mittwoch: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
Donnerstag:  8:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird gem. § 10a (2) BauGB ergänzend auch in das Internet auf der Webseite der Stadt Annaberg-Buchholz unter www.annaberg-buchholz.de eingestellt und über das zentrale Internetportal des Freistaats Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/ zugänglich gemacht.

Hinweis gemäß § 215 BauGB

Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzungs- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie Rechtsfolgen des § 215 (1) BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

  • eine nach § 214 (1) S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 (2) BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  • nach § 214 (3) S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Annaberg-Buchholz geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

 

Hinweis gemäß § 44 BauGB

Zudem wird auf die Vorschriften des § 44 (3) S. 1 und 2 sowie § 44 (4) BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen hingewiesen. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Die Fälligkeit des Anspruchs kann dadurch herbeigeführt werden, dass die Leistung der Entschädigung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen beantragt wird.

 

Gemäß § 4 (4) S. 1 i. V. m. § 4 (5) SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 (2) SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat und
  4. vor Ablauf der Jahresfrist
    a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadt Annaberg-Buchholz unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach den Nrn. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 (4) S. 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

 

Annaberg-Buchholz, 26. April 2024

Rolf Schmidt
Oberbürgermeister

Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Nahversorgungszentrum Bahnhofstraße“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Auszug aus der Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Veröffentlichung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Nahversorgungszentrum Bahnhofstraße“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz hat in der Sitzung vom 29.02.2024 mit Beschluss Nr. 0786/24/07-StR/53/24 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Nahversorgungszentrum Bahnhofstraße", bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Textteil (Teil B), Visualisierung des Vorhabens (Teil C) sowie Begründung mit Umweltbericht und Anlagen 1 bis 6 in der Fassung 01/2024 gebilligt und diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Veröffentlichung und Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt.

 

Es handelt sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (§ 12 BauGB). Vorhabenträger ist die EDEKA Nordbayern Bau- und Objektgesellschaft mbH. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Nahversorgungszentrums am Standort geschaffen werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt nach § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB. Das Plangebiet des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke in der Gemarkung Annaberg mit den Fl.-Nrn. 1255, 1256, 1258/4 (Teilfläche), 1327 (Teilfläche) sowie in der Gemarkung Kleinrückerswalde mit der Fl.-Nr. 8. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird entsprechend des Lageplanes dokumentiert und ist im angefügten Kartenausschnitt dargestellt.

 

Die Veröffentlichung des Bebauungsplan-Entwurfs mit Stand 01/2024 bestehend aus:

- der Planzeichnung (Teil A) M 1: 500,
- dem Text (Teil B),
- der Visualisierung des Vorhabens (Teil C),
- der Begründung mit dem zugehörigen Umweltbericht einschließlich Anlagen:

Anlage 1 - Bestandserfassung (04/2021)
Anlage 2 - Auswertung der Festlegungen und Darstellungen regionalplanerischer Kartenwerke nach dem Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge und dem Regionalplan Region Chemnitz (08/2020)
Anlage 3 - Artenschutzgutachten zum geplanten Gebäudeabriss (03/2021)
Anlage 4 - Artenlisten für Anpflanzungen - GALK-Straßenbaumliste (01/2024)
Anlage 5 - Verkehrsuntersuchung zur Errichtung eines Nahversorgungszentrums in Annaberg-Buchholz (05/2021)
Anlage 6 - Auswirkungsanalyse gem. § 11 Abs. 3 BauNVO für die geplante Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes an der Bahnhofstraße 1a in Annaberg-Buchholz (11/2020)

sowie der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren erfolgt im Zeitraum vom 03.04.2024 bis einschließlich 06.05.2024 im Internet im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de sowie der Internetseite der Stadt unter www.annaberg-buchholz.de.

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im o. g. Zeitraum im SG Stadtplanung/Sanierung der Stadtverwaltung Annaberg-Buchholz im Zimmer 2.24, Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz während der nachfolgend genannten Zeiten für jedermann zur Einsicht öffentlich aus:

Montag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag:  8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch über das zentrale Landesportal Bauleitplanung oder per E-Mail an Bau@annaberg-buchholz.de übermittelt werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit die Stellungnahme schriftlich an o. g. Postanschrift zu senden sowie während der oben genannten Zeiten dort abzugeben oder mündlich zur Niederschrift vorzutragen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Folgende, nach Einschätzung der Stadt wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen liegen bereits vor und werden gemeinsam mit den Unterlagen des Bebauungsplans veröffentlicht bzw. öffentlich ausgelegt:

Nr. Belangträger Schreiben vom
2 Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie 04.08.2021
9 Landratsamt Erzgebirgskreis 29.07.2021
14 Abwasserzweckverband Oberes Zschopau und Sehmatal 12.04.2021
38 Zweckverband Naturpark Erzgebirge/Vogtland 23.06.2021

 

Als umweltbezogene Informationen sind der Umweltbericht in der Fassung vom Januar 2024 als selbstständiger Teil der Begründung mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Bestandsaufnahme, Bewertung der Schutzgüter [Abk. SG] Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen auf diese Schutzgüter sowie die o. g. Anlagen, darunter ein Artenschutzgutachten zum Gebäudeabriss als externes Fachgutachten verfügbar. Im Umweltbericht wurden umweltbezogene Informationen aus bereits vorliegenden Stellungnahmen, verarbeitet, darunter Anregungen (stichpunktartig):

  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie: Hinweise Radonschutz [SG Mensch]
  • Landratsamt Erzgebirgskreis: Anregungen zu Immissionsschutz, Hinweis zu Altlastenverdacht und Maßgaben zur altlastenfachlichen Baubegleitung, Hinweis zum Umgang mit bei Arbeiten anfallenden Abfällen, Artenschutz, Abwasserbeseitigung [SG Mensch, Boden / Wasser, Tiere und Sachgüter]
  • Abwasserzweckverband Oberes Zschopau und Sehmatal: Maßgabe zur Begrenzung der anfallenden Regen- und Oberflächenwassermengen [SG Wasser]
  • Zweckverband Naturpark Erzgebirge/Vogtland: Artenschutzmaßnahmen und ökologische Baubegleitung [SG Tiere].

 

Hinweise zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO  i. V. m. § 3 BauGB und dem SächsDSG. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Informationsblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO" entnommen werden, was mit den Auslegungsunterlagen online und am Auslegungsort zur Verfügung gestellt wird.

 

Annaberg-Buchholz, den 05.03.2024

 

Rolf Schmidt

Oberbürgermeister

Ansprechpartner

Person
Mario Dammköhler
Funktion
SB Planung/Sanierung
Telefonnummer
03733 425 264
Faxnummer
03733 425 142
E-Mail