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Aktuelles

Bürgerbefragung zur Umgestaltung des Tiergeheges

Der Stadtpark am Pöhlberg mit Tiergehege, Spielplätzen und Waldklause ist das beliebteste und meist besuchte Parkgelände der Stadt Annaberg-Buchholz. Die gesamte Anlage ist jedoch inzwischen in die Jahre gekommen und nicht zuletzt die aus Kostengründen notwendige Entscheidung des Stadtrats, den vorhandenen Tierbestand deutlich zu reduzieren und die zoologische Genehmigung auslaufen zu lassen, erfordern eine grundlegende Umgestaltung des Geländes.

Wir möchten unseren Bürgern und Besuchern auch zukünftig ein attraktives Naherholungsgebiet mit Angeboten für Jung und Alt am Fuß unseres Hausbergs bieten. Aus diesem Grund laden wir Sie herzlich ein, sich an der Entwicklung der grünen Oase am Pöhlberg anhand dieses Fragebogens zu beteiligen und uns Ihre Ideen und Meinungen für die zukünftige Gestaltung des Naherholungsgebiets mitzuteilen.

Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Interessierte können den Fragebogen ab sofort im Bürgerzentrum der Stadt zu den Öffnungszeiten abholen oder den Fragebogen direkt Online im Beteiligungsportal der Stadt Annaberg-Buchholz beantworten. Einsendeschluss für die ausgefüllten Umfragebögen ist der 21.08.2022.

Auszug aus Teil A Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan "Wohngebiet Alte Königswalder Straße"

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz hat am 24.02.2022 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan "Wohngebiet Alte Königswalder Straße", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Fassung vom 17.01.2022 nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt südlich der Alten Königswalder Straße im Ortsteil Geyersdorf und umfasst die Flurstücke 448/34, 448/35, 448/36, 448/37, 448/38, 448/39, 448/40, 448/41, 448/42, 448/43, 448/44, 448/45 und 448/46 der Gemarkung Geyersdorf (siehe Auszug aus Teil A - Planzeichnung).

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung in der Stadtverwaltung Annaberg-Buchholz, Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz im Fachbereich Bau, Sachgebiet Stadtplanung / Stadtsanierung, Zimmer 2.24,  während nachfolgend genannter Zeiten kostenlos einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:

Montag 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag    8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Der rechtskräftige Bebauungsplan mit der Begründung wird ergänzend auch über die Webseite der Stadt Annaberg-Buchholz unter www.annaberg-buchholz.de sowie das Zentrale Beteiligungsportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzungs- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Annaberg-Buchholz geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Bekanntmachungsanordnung:

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntgabe als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
a. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Annaberg-Buchholz, 14.03.2022 Rolf Schmidt Oberbürgermeister Dienstsiegel

Ansprechpartner

Person
Mario Dammköhler
Funktion
SB Planung/Sanierung
Telefonnummer
03733 425 264
Faxnummer
03733 425 142
E-Mail