
Nahversorgungskonzept beschlossen
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz hat in seiner Sitzung am 28.01.2021 das Nahversorgungskonzept als Teilfortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (EHZK) beschlossen.
Das Nahversorgungskonzept soll als politisch gestützter Fachbeitrag eine grundlegende und strategische Arbeitsbasis für Stadtentwicklungsprozesse der nächsten Jahre bilden. Als sog. informelles Planungsinstrument sind dessen Inhalte nicht unmittelbar wirksam, das Konzept ist aber Richtschnur für Planungsentscheidungen zu deren Einhaltung sich der Rat durch den gefassten Beschluss bekennt.
Um eine ausgewogene Einzelhandelsstruktur in Annaberg-Buchholz zu sichern und dauerhaft zu stärken stellt das Konzept Empfehlungen und Umsetzungsinstrumente primär für die kommunale Baugenehmigungspraxis und die örtliche Bauleitplanung sowie Grundlagen für die Beratung von Projektentwicklern, Investoren und Immobilieneigentümern zur Verfügung.