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Solarenergie

Nutzung von Solarenergie

Die Nutzung von Solarenergie kann technisch in Form von elektrischen Strom (Photovoltaik, kurz PV) und als Wärme (Solarthermie kurz ST) erfolgen. In der Praxis werden sowohl PV- als auch ST-Anlagen im innerstädtischen Bereich vorrangig als Aufdachanlgen verbaut.

Besondere Anforderungen im Bereich der Welterbe-Kernzone, dem Geltungsbereich der Baugestaltungs- und Erhaltungssatzung und bei Einzeldenkmälern.

Die Altstadtbereiche von Annaberg und Buchholz weisen mit ihren mittelalterlichen Baustrukturen und zahlreichen Gebäuden mit bau- und ortsgeschichtlicher Bedeutung eine besondere und gleichzeitig besonders schützenswerten Eigenart auf. Insbesondere die historische Altstadt Annabergs als erste geplante Bergbaustadt im Erzgebirge, die durch einen außergewöhnlichen Stadtgrundriss, prunkvolle sakrale und weltliche Bauten sowie Abbaue unmittelbar unter der Stadt charakterisiert wird, ist als Bereich der Kernzone der Welterbe Montanregion Erzgebirge/Krušnohori in ihrem außergewöhnlichen universellen Wert zu erhalten.

Mit dem Ziel sowohl die städtebaulichen Strukturen als auch die wertvollen Gebäude für kommende Generationen zu bewahren und vor Zerstörung oder negativer Beeinträchtigung zu schützen, wurden durch den Stadtrat eine Baugestaltungs- sowie eine Erhaltungssatzung erlassen. Im Geltungsbereich der Satzungen sind neben den baurechtlichen Anforderungen auch die Bestimmungen dieser Satzungen zu prüfen. Somit bedürfen Solaranlagen, die an Dach- und Außenwandflächen in der Regel baurechtlich verfahrensfreie Vorhaben darstellen, innerhalb des Geltungsbereichs der Satzungen dennoch ausdrücklich der Genehmigung durch die StadtverwaltungSollte das Gebäude selbst unter Denkmalschutz stehen, ist zudem eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich.

Aufgrund der überragenden kulturhistorischen und architektonischen Bedeutung sollen die jeweils vom Straßenraum einsehbaren Bereiche des Annaberger Marktes, sowie des Oberen und Unteren Kirchplatz einschließlich der angrenzenden Abschnitte der Kleinen und Großen Kirchgasse von Anlagen freigehalten werden.

Balkonkraftwerke und Fassadenanlagen

Balkonkraftwerke und Fassadenanlagen sind im Satzungsgebiet grundsätzlich nur in vom öffentlichen Straßenraum nicht einsehbaren Bereichen zulässig.

Grundsätzliche Anforderungen an die Gestaltung von Anlagen im Satzungsbereich

Die Anlagen müssen als eine zusammenhängende, rechteckige Fläche und nicht zergliedert erscheinen. Die nachfolgenden gestalterischen Bedingungen sind zu beachten:

  1. Die Module sind einschließlich ihrer Rahmung und sichtbaren Teile der Unterkonstruktion/Befestigung in Schwarz/Dachfarbe auszuführen. Sichtbare Teile der Unterkonstruktion/Befestigung können auch in verwitterungsfähigem Zink hergestellt werden.
  2. Die Module müssen matt und entspiegelt sein.
  3. Leitungen sollen verdeckt verlegt werden.
  4. Zu den Gebäudekanten (Ortgang, Traufe und First) sowie Dachaufbauten (Gaupen, Erker, Giebel) ist jeweils ein Abstand von mindestens 0,50 m, einzuhalten.

Hinweis zum Brandschutz:

Photovoltaikanlagen, deren Außenseiten und Unterkonstruktion aus nichtbrennbaren Bauteilen bestehen, müssen zu einer Brandwand oder einer Wand anstelle einer Brandwand einen Mindestabstand von 0,30 m, bei brennbaren Bauteilen 1,25 m einhalten (§ 32 Abs. 5 SächsBO).

Hinweise zur Antragstellung für Anlagen im Satzungsgebiet

Im Vorfeld der Antragstellung empfiehlt sich generell ein Ortstermin mit den Mitarbeitern der Stadtverwaltung, um die Mögklichkeiten zur Anordnung und Gestaltung der Anlage individuell abzustimmen. Ist das Gebäude denkmalgeschützt wird durch die Stadtverwaltung ein gemeinsamer Termin mit der unteren Denkmalschutzbehörde koordniniert.

Der Antrag auf Zustimmung nach § 2 der Erhaltungssatzung und dem Schutzzweck der Baugestaltungssatzung kann formlos bei der Stadt Annaberg-Buchholz, Sachgebiet Bauordnung eingereicht werden.

Beizufügende Unterlagen:

  • Lageplan mit Kennzeichnung des Standortes,
  • Draufsicht des Daches mit Einzeichnung der Anlagen,ggfs. Fotomontage, und Bemaßung der Anlagen einschließlich Abstände zu den Dachkanten,
  • Produktdatenblatt der Anlage.

Auszug aus dem Solarkataster

Solarkataster

Solarkataster sollen den Hauseigentümern eine erste Einschätzung der Eignung von Dachteilflächen für die Nutzung von PV und ST bereitstellen. Durch diese Informationen soll die Errichtung von weiteren PV- und ST-Anlagen in der Stadt Annaberg-Buchholz unterstützt werden. Das nachfolgend verlinkte Solarkataster der Sächsischen Energieagentur steht Interessierten kostenfrei zur Verfügung.

Bitte Informieren Sie sich zudem bei den Stadtwerken Annaberg-Buchholz als zuständigen Betreiber des Stromverteilnetzes über die technischen Voraussetzungen zur Netzeinspeisung.

Ansprechpartner

Person
Dagmar König
Funktion
Sachgebietsleiterin Planung
Telefonnummer
03733 | 425 263
Faxnummer
03733 | 425 142
E-Mail

Ansprechpartner

Person
Heiko Mehnert
Funktion
Sachgebietsleiter Bauordnung
Telefonnummer
03733 | 425 267
Faxnummer
03733 | 425 142
E-Mail