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Erhaltungssatzung

Die Stadt Annaberg-Buchholz besteht aus den ursprünglich eigenständigen Städten Annaberg und Buchholz, die 1945 zwangsvereinigt wurden.

Die mittelalterlichen Bebauungsstrukturen der 1496 gegründeten, durch eine Stadtmauer begrenzten Stadt Annaberg sind bis heute größtenteils erhalten.

Viele der in der Altstadt befindlichen Gebäude wurden aufgrund ihrer bau- und ortsgeschichtlichen Bedeutung, ihrer handwerklich wertvollen Gestaltung als Kulturdenkmale eingestuft.

Aufgrund dieser besonderen und gleichzeitig besonders schützenswerten Eigenart sollen sowohl die städtebaulichen Strukturen als auch die Gebäude für kommende Generationen bewahrt werden.

Aus diesem Grund hat der Stadtrat der Stadt Annaberg-Buchholz die Erhaltungssatzung Historischer Stadtkern Annaberg beschlossen, die heute noch gültig ist.

In deren Geltungsbereich bedürfen alle Abbrüche, Änderungen, Nutzungsänderungen, Neubauten, der Genehmigung durch die Stadtverwaltung.

Ansprechpartner

Person
Dagmar König
Funktion
Sachgebietsleiterin Planung
Telefonnummer
03733 | 425 263
Faxnummer
03733 | 425 142
E-Mail

Ansprechpartner

Person
Mario Dammköhler
Funktion
SB Planung/Sanierung
Telefonnummer
03733 425 264
Faxnummer
03733 425 142
E-Mail