Die historischen Altstadtbereiche der beiden ursprünglich selbständigen, 1945 zwangs-vereinigten Städte Annaberg und Buchholz beherbergen in ihren noch erhaltenen mittelalterlichen Stadtstrukturen eine Vielzahl an baukulturell und ortsgeschichtlich wertvollen Gebäuden.
Mit deren Erhaltung und Wiederbelebung sollen gesunde Wohn- und Arbeitsbedingungen für die heute dort lebenden Menschen geschaffen und gleichzeitig das baukulturelle Erbe unseren Nachfahren übergeben werden.
Ebenso wichtig ist die Traditionspflege für den Städtetourismus, um Touristen in die Stadt zu locken.
Den gesetzlichen Rahmen liefern u.a. die notwendigen Satzungen.