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Baugestaltungssatzung

Zur Umsetzung des mit der Erhaltungssatzung gestellten Zieles zur Bewahrung der historischen Altstadt Annaberg sowie zur Erhaltung des historischen Ortskernes von Buchholz hat der Stadtrat eine Baugestaltungssatzung erlassen.

Diese stellte besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, mit denen die typischen Gestaltungsmerkmale der Architektur der Gebäude in diesen Altstadtbereichen erhalten und saniert bzw. bei Erneuerungen wieder aufgenommen werden.

Damit sollen die beiden Altstadtbereiche vor zerstörerischen Eingriffen bewahrt bleiben.

Bei baugenehmigungsbedürftigen Vorhaben wird die Einhaltung der Baugestaltungssatzung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft und in der Genehmigung verankert.

Bei nicht baugenehmigungsbedürftigen Vorhaben ist eine Abstimmung vor Beginn der Ausführung zur Gestaltung von Dach, Dachaufbauten, Fassaden, Fenstern, Türen, Toren o. ä. sinnvoll, um spätere Probleme zu vermeiden.

Bitte wenden Sie sich dazu an die Stadtverwaltung, Fachbereich Bau.

Ansprechpartner

Person
Dagmar König
Funktion
Sachgebietsleiterin Planung
Telefonnummer
03733 | 425 263
Faxnummer
03733 | 425 142
E-Mail

Ansprechpartner

Person
Mario Dammköhler
Funktion
SB Planung/Sanierung
Telefonnummer
03733 425 264
Faxnummer
03733 425 142
E-Mail