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Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan 2024

Auszug aus der Lärmkartierung

Lärm ist eines der von der Bevölkerung am deutlichsten wahrgenommenen Umweltprobleme der heutigen Zeit. Insbesondere als störend empfundener Lärm resultiert zu einem großen Anteil aus den Verkehren auf Straßen, Schienen und in der Luft. Eine Belastung durch Lärm kann je nach Dauer und Stärke des Pegels zu gesundheitlichen Risiken oder gar Schädigungen bei den Betroffenen führen.

Im integrativen Ansatz der Lärmaktionsplanung werden gesamtstädtische Planungen und Ziele berücksichtigt, insbesondere Verkehrsentwicklungs- und Flächennutzungspläne sowie Pläne der Stadtentwicklung. Hierzu erfolgt die Erstellung in enger Zusammenarbeit mit Vertretern aus Verkehrs- und Stadtplanung als auch Verkehrsorganisation und Umwelt.

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, die Lärmbelastung in Ballungsräumen, entlang von stark frequentierten Verkehrswegen sowie im Umfeld von Großflughäfen zu ermitteln und in Lärmkarten darzustellen. Mit der gesetzlichen Verankerung der EU-Richtlinie im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG, §§ 47a-f) und der "Verordnung über die Lärmkartierung" (34. BImSchV) sind deutschlandweit für Ballungsräume über 100.000 Einwohner sowie für verkehrliche Hauptlärmquellen die Geräuschbelastung in Lärmkarten darzustellen und die lärmbetroffenen Anwohner zu ermitteln. Außerhalb von Ballungsräumen sind Hauptverkehrsstraßen mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von 3 Millionen Kraftfahrzeugen, Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zugfahrten pro Jahr und Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen im Jahr in die Lärmkartierung einzubeziehen. Für die Stadt Annaberg-Buchholz wurden somit folgende Abschnitte kartiert:

  • die ca. 6,5 Kilometer lange Ortsdurchfahrt der B 95,
  • die ca. 7,9 Kilometer lange Ortsdurchfahrt der B 101,
  • die ca. 3,5 Kilometer lange Ortsdurchfahrt der S 218 (Geyersdorfer Hauptstraße),
  • einen ca. 0,5 Kilometer langen Abschnitt der S 266 (Karlsbader Straße), 
  • die ca. 0,6 Kilometer lange Geyersdorfer Straße, 
  • die ca. 0,5 Kilometer lange Wolkensteiner Straße.

 

Auf Basis der Kartierung ist durch die betroffenen Gemeinden ein Lärmaktionsplan (LAP)  in einem fünfjährigen Turnus aufzustellen. Ausgehend von den Ergebnissen der Lärmkartierung 2023, die u. a.  auf der Webseite der Stadt veröffentlicht sind, wurde der Lärmaktionsplan 2018 fortgeschrieben.

Ansprechpartner

Person
Mario Dammköhler
Funktion
SB Planung/Sanierung
Telefonnummer
03733 425 264
Faxnummer
03733 425 142
E-Mail
Foto: Symbolbild Pixabay

Lärmkartierung 2022

Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat 2022 die Lärmbelastung entlang von stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke von rund 8.200 Fahrzeugen berechnen lassen. Die daraus resultierenden Lärmkarten samt Anzahl der lärmbetroffenen Anwohner je Gemeinde wurden seit Juni 2023 auf der Webseite des LfULG veröffentlicht.

Für Die Stadt Annaberg-Buchholz wurden folgende Abschnitte kartiert:

  • die ca. 6,5 Kilometer lange Ortsdurchfahrt der B 95,
  • die ca. 7,9 Kilometer lange Ortsdurchfahrt der B 101,
  • die ca. 3,5 Kilometer lange Ortsdurchfahrt der S 218 (Geyersdorfer Hauptstraße),
  • einen ca. 0,5 Kilometer langen Abschnitt der S 266 (Karlsbader Straße), 
  • die ca. 0,6 Kilometer lange Geyersdorfer Straße, 
  • die ca. 0,5 Kilometer lange Wolkensteiner Straße.

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt können sich in den veröffentlichten Lärmkarten über die Höhe der Lärmbelastung informieren, der sie an ihrem Wohnort ausgesetzt sind. Schwerpunkte der Geräuschbelastung sind in sogenannten »Hot-Spot-Karten« gesondert ausgewiesen.

Aufgrund einer erstmals angewandten, europaweit einheitlichen Berechnungsmethodik sind sowohl die Lärmkarten als auch die Betroffenenzahlen nicht mit den Ergebnissen früherer Lärmkartierungen vergleichbar. Auf Basis der im Verkehrskonzept der Stadt Annaberg-Buchholz ermittelten Verkehrsmengen wurden im Vergleich früherer Kartierungen neben den Bundesstraßen insgesamt 5,1 km weitere stark frequentierte Straßenabschnitte aufgenommen. Die vorliegenden Lärmkarten zeigen die auf Berechnungen anhand komplexer Eingangsdaten (u. a. Bebauung, Topographie, bestehende Tempolimits, Straßenbelag) basierenden Berechnungsergebnisse. Es wurden keine Messungen vorgenommen. Bei den berechneten Schalldruckpegeln handelt es sich um Außenpegel. Da sich zwischen den Lärmkartierungen keine Änderungen im Verkehrssystem der Stadt ergeben haben, sind auch die in den Lärmkarten identifizierten Belastungsschwerpunkte grundsätzlich unverändert.

Auf der Grundlage der Lärmkartierung erfolgt die Fortschreibung des kommunalen Lärmaktionsplans der Stadt Annaberg-Buchholz. Im Rahmen dieser Fortschreibung wird es erneut für die Öffentlichkeit eine Informations- und Beteiligungsmöglichkeit geben. Die Lärmaktionsplanung muss bis zum 18. Juli 2024 abgeschlossen sein.