Die Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz ist bemüht, ihre Internetseite in Übereinstimmung mit dem Sächsischem Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:
Stand der Barrierefreiheit
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.
Wenn Sie nicht barrierefreie Inhalte vorfinden und diese Informationen in barrierefreier Form benötigen, so nehmen Sie bitte per E-Mail Kontakt mit uns auf und teilen Sie uns den Titel der Veröffentlichung mit. Wir werden Ihnen das Dokument dann nach Möglichkeit in zugänglicher Form übermitteln.
Diese Webseite ist nach den oben genannten Richtlinien nur teilweise barrierefrei.
Diese Erklärung wurde am 29. März 2022 erstellt.
Die Prüfung wurde vom 27. Januar 2021 bis 10. Februar 2021 durch das Kompetenzzentrum für barrierefreie Informations- und Kommunikationsangebote BIKOSAX in Leipzig durchgeführt.
Betriebssystem: Windows 10
Browser: Firefox 83.0 und 85.0