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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz ist bemüht, ihre Internetseite in Übereinstimmung mit dem Sächsischem Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:

Stand der Barrierefreiheit

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.

Wenn Sie nicht barrierefreie Inhalte vorfinden und diese Informationen in barrierefreier Form benötigen, so nehmen Sie bitte per E-Mail Kontakt mit uns auf und teilen Sie uns den Titel der Veröffentlichung mit. Wir werden Ihnen das Dokument dann nach Möglichkeit in zugänglicher Form übermitteln.

Diese Webseite ist nach den oben genannten Richtlinien nur teilweise barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Alternativtexte für grafische Bedienelemente sowie Grafiken und Elemente sind noch nicht überall hinterlegt. Grafiken haben teils einen unverständlichen Alt-Text. (WCAG Erfolgskriterium 1.1.1)
  • Audiodeskriptionen für Videos sind nicht verfügbar. (WCAG Erfolgskriterium 1.2.5)
  • Struktur und Information für Beziehungen bilden sich für Überschriften, Listen, gegliederte Inhalte, Tabellenzellen und Formularelemente nicht vollständig und nachvollziehbar im Quellcode ab. (WCAG Erfolgskriterium 1.3.1)
  • Die Reihenfolge von Inhalten ist insbesondere bei der Platzierung des Cookie Consent Tools innerhalb der Seitenstruktur nicht optimal gelöst. (WCAG Erfolgskriterium 1.3.2a)
  • Eingabefelder zu Nutzerdaten bezeichnen nicht den Zweck. (WCAG Erfolgskriterium 1.3.2a)
  • Der Kontraste von Texten zu Hintergrund, Schaltflächen oder in Suchformularen ist an einigen Stellen nicht ausreichend. (WCAG Erfolgskriterium 1.4.3)
  • Der Kontrast von informationstragenden Grafiken sowie grafischen Bedienelementen bzw. deren Zuständen zu angrenzenden Farben ist an einigen Stellen nicht ausreichend. (WCAG Erfolgskriterium 1.4.11)
  • Zusätzliche Inhalte, die mittels Zeiger- oder Tastaturfokussierung eingeblendet werden, bleiben an einigen Stellen nicht sichtbar, wenn der Zeiger über sie bewegt wird bzw. sind nicht ohne Änderung der Fokusposition schließbar. (WCAG Erfolgskriterium 1.4.13)
  • Wesentliche Funktionen oder Inhalte sind teilweise nicht ohne Maus nutzbar. (WCAG Erfolgskriterium 2.1.1)
  • Bewegte Inhalte stoppen nicht nach 5 Sekunden bzw. kann die Bewegung nicht unterbrochen oder gestoppt werden. (WCAG Erfolgskriterium 2.2.2)
  • Anspringbare Bereiche der Webseite können optimiert und weiter ausgebaut werden. (WCAG Erfolgskriterium 2.4.1)
  • Dokumenttitel sind nicht durchgehend eindeutig. (WCAG Erfolgskriterium 2.4.2)
  • Eine schlüssige Reihenfolge der Tastaturbedienung ist bei den Elementen Großansicht Bild / Bilderkarussell sowie Cookieleiste und einem unsichtbaren Link auf der Startseite nicht gegeben. (WCAG Erfolgskriterium 2.4.3)
  • Das Bilderkarussell auf der Startseite sowie die Blätternavigation für Pressemitteilungen und Veranstaltungskalender haben keine aussagekräftigen Linktexte. (WCAG Erfolgskriterium 2.4.4)
  • Eine Überschrift auf der Übersicht der Pressemitteilungen ist nicht aussagekräftig. (WCAG Erfolgskriterium 2.4.6)
  • Anderssprachige Wörter und Abschnitte sind nicht komplett mit dem lang-Attribut ausgezeichnet. (WCAG Erfolgskriterium 3.1.2)
  • Formulareingaben führen an einigen Stellen zu unerwarteten Kontextänderungen. (WCAG Erfolgskriterium 3.2.2)
  • Bei fehlerhaften Eingaben im Kontaktformular fehlt der Bezug zwischen Eingabeelement und Fehlermeldung. (WCAG Erfolgskriterium 3.3.1)
  • Formularfelder enthalten in wenigen Fällen keine ausreichende Beschriftung. (WCAG Erfolgskriterium 3.3.2)
  • Einige Seiten besitzen Syntaxfehler, die die barrierefreie Zugänglichkeit einschränken können. (WCAG Erfolgskriterium 4.1.1)
  • Interaktive Bedienelemente wie Links und Schaltflächen haben zum Teil keine programmatisch ermittelbaren Namen und Rollen. (WCAG Erfolgskriterium 4.1.2)
  • Statusmeldungen der Inhalte sind über Rollen oder Eigenschaften zum Teil programmatisch nicht ermittelbar und können so von Hilfsmitteltechnologien nicht ausgegeben werden. (WCAG Erfolgskriterium 4.1.3)

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 29. März 2022 erstellt.

Die Prüfung wurde vom 27. Januar 2021 bis 10. Februar 2021 durch das Kompetenzzentrum für barrierefreie Informations- und Kommunikationsangebote BIKOSAX in Leipzig durchgeführt.

Betriebssystem: Windows 10
Browser: Firefox 83.0 und 85.0

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit auf unserer Internetseite (www.annaberg-buchholz.de) auffallen oder, wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:

Durchsetzungsverfahren

Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit auf unserer Internetseite (www.annaberg-buchholz.de) unter oben genanntem Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an die Sächsische Durchsetzungsstelle wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Menschen mit Behinderungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich. Sie erreichen die Durchsetzungsstelle unter folgenden Kontaktangaben: