Das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen in Dresden hat mit dem 20.05.2014 die Überarbeitung und Digitalisierung der Denkmallisten abgeschlossen. Danach sind in unserer Stadt 630 Gebäude, diverse Sachgesamtheiten wie die Stadtmauer, Friedhöfe, das ehemalige Franziskanerkloster sowie Vorstadtscheunen, einzelne Stützmauern, die Theatertreppe, bergbauliche Anlagen und Grenzsteine als Kulturdenkmal eingestuft.
Denkmalschutz
Alle Arbeiten an einem Denkmal wie die Erneuerung oder die Sanierung einzelner Bauteile oder ganzer Gebäude, die Erneuerung der Dachdeckung, der Farbgebung etc. bedürfen der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung durch die Untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Erzgebirgskreis, Paulus- Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz.
Erfolgen die Arbeiten im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens, so beteiligt die Baugenehmigungsbehörde der Stadt Annaberg-Buchholz die Untere Denkmalschutzbehörde.
Ist keine Baugenehmigung erforderlich, so ist ein alleiniger Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung zu stellen. Den Antrag finden Sie unter:
Wenn Sie als Eigentümer oder Besitzer eines Kulturdenkmals Maßnahmen zu dessen Erhaltung und Pflege vornehmen, können Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung aus Denkmalmitteln erhalten.
Die Denkmalschutzbehörde unterstützt Sie damit bei der Erfüllung Ihrer besonderen Pflichten, die sich aus dem Besitz eines Kulturdenkmals und der damit verbundenen Verantwortung ergeben.
Den Antrag finden Sie unter:
Ansprechpartner
- Person
- Dagmar König
- Funktion
- Sachgebietsleiterin Planung
- Telefonnummer
- 03733 | 425 263
- Faxnummer
- 03733 | 425 142