Die Stadtverordnetenversammlung fasste 1991 den Beschluss zur Aufnahme Vorbereitender Untersuchungen nach § 141 BauGB in der Altstadt Annaberg, um die Mängel und Missstände zu erfassen und Ziele und Maßnahmen zu deren Behebung zu entwickeln.
Im Ergebnis dieser Untersuchungen legte der Stadtrat am 26.02.1998 gemäß § 144 BauGB per Satzungsbeschluss das Sanierungsgebiet "Stadtkern - Am Rathaus" Annaberg fest.