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Genehmigungspflichtige Vorhaben

Gemäß Satzung beider Sanierungsgebiete bedürfen nach § 144 Baugesetzbuch folgende Vorhaben, die in diesem Gebiet durchgeführt werden, der schriftlichen Genehmigung durch die Stadt:

  • Errichtung und Erweiterung von Gebäuden und baulichen Anlagen (Neubau)
  • Abriss von Gebäuden, Gebäudeteilen und baulichen Anlagen
  • Instandsetzungs- und/oder Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden, Gebäudeteilen, baulichen Anlagen und Außenanlagen
  • gestalterische Veränderungen an Gebäuden, Gebäudeteilen und baulichen Anlagen (z. B. Rolläden, Werbeanlagen, Verkleidungen u. ä.)
  • Änderung der Nutzung von Gebäuden, Gebäudeteilen, baulichen Anlagen und Außenanlagen
  • Veränderung schuldrechtlicher Vertragsverhältnisse über den Gebrauch sowie die Nutzung des Grundstückes, Gebäudes oder der baulichen Anlagen (Miet- und Pachtverträge)
  • Verkauf von Gebäuden und Grundstücken (auch Erbbaurecht)
  • Teilung und Neuordnung von Grundstücken; gilt nicht für Bildung von Miteigentumsanteilen
  • Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts (z. B. Hypothek/Grundschuld); gilt nicht, wenn die Grundschuld-Eintragung im unmittelbaren Zusammenhang mit der Baumaßnahme steht
  • sonstige Veränderungen

Den entsprechenden Antrag finden Sie nachfolgend.

Ansprechpartner

Person
Dagmar König
Funktion
Sachgebietsleiterin Planung
Telefonnummer
03733 | 425 263
Faxnummer
03733 | 425 142
E-Mail