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Allgemeine Informationen

Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen nach § 136 ff Baugesetzbuch werden in Gebieten festgelegt, in denen wesentliche Mängel und städtebauliche Missstände vorliegen, so dass

die Wohn- und Arbeitsverhältnisse der dort lebenden und tätigen Menschen nicht mehr den zeitgemäßen Anforderungen entsprechen in Bezug auf

  • die Belichtung, Besonnung, Belüftung der Wohnungen und Arbeitsstätten
  • die bauliche Beschaffenheit der Gebäude, Wohnungen und Arbeitsstätten
  • die Zugängigkeit der Grundstücke
  • die Nutzung von bebauten und unbebauten Flächen
  • die Einwirkungen durch Lärm, Verunreinigungen und Erschütterungen
  • die vorhandene Erschließung

und die Funktionsfähigkeit des Gebietes nicht mehr gegeben ist in Bezug auf

  • den fließenden und ruhenden Verkehr
  • die wirtschaftliche Entwicklungsfähigkeit unter Berücksichtigung seiner Versorgungsfunktion
  • die infrastrukturelle Erschließung
  • seine Ausstattung mit Grünflächen, Sport- und Spielplätzen und mit Anlagen des Gemeinbedarfs.

Die städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen sollen dazu beitragen, das betreffende Gebiet zu erhalten, zu erneuern und zu entwickeln, sein Ortsbild zu verbessern und den Belangen des Denkmalschutzes Rechnung zu tragen.

Die bauliche Struktur soll nach den allgemeinen Anforderungen an den Klimaschutz sowie nach sozialen, hygienischen, wirtschaftlichen und kulturellen Erfordernissen entwickelt werden und den Anforderungen an gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen entsprechen.

Ansprechpartner

Person
Dagmar König
Funktion
Sachgebietsleiterin Planung
Telefonnummer
03733 | 425 263
Faxnummer
03733 | 425 142
E-Mail