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Steuerliche Vergünstigungen

Die Lage in einem der beiden ausgewiesenen Sanierungsgebiete ermöglicht es Ihnen, steuerliche Vergünstigungen nach § 7 h Einkommenssteuergesetz gewährt zu bekommen.

Damit will der Gesetzgeber Anreize schaffen, Eigentümer in diese Gebiete, die oftmals historisch wertvoll, aber mit vielen Funktionsverlusten, Mängeln und Missständen behaftet sind, zu lenken.

Die Kosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie die Herstellungskosten für Maßnahmen, die der Erhaltung, Erneuerung oder funktionsgerechten Verwendung eines Gebäudes dienen, das wegen seiner städtebaulichen, geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung erhalten bleiben soll, können zu 100% (abzüglich evtl. Fördermitteln) über einen Zeitraum von 12 Jahren (8 Jahre mit 9 % und 4 Jahre mit 7 %) abgeschrieben werden.

Die Immobilie muss im Besitz des Eigentümers und Bauherren sein.

Voraussetzungen:

  • Lage in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet
  • Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung zur Bescheinigung gemäß §§ 7 h, 10 f, 11 a Einkommenssteuergesetz (EStG)zwischen der Stadt Annaberg-Buchholz und dem Eigentümer vor Beginn der Baumaßnahme.

Die beizubringenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antrag.

Die schriftliche Bestätigung reichen Sie gemeinsam mit der Einkommensteuererklärung bei ihrem Steuerberater ein.

Ansprechpartner

Person
Dagmar König
Funktion
Sachgebietsleiterin Planung
Telefonnummer
03733 | 425 263
Faxnummer
03733 | 425 142
E-Mail

Ansprechpartner

Person
Frau Vogel
Funktion
Sanierungsberaterin Bayerngrund
Telefonnummer
0371 5205033
Faxnummer
0371 5205012
vogel@bayerngrund.de