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SDP "Historisches Münzviertel"

Innerhalb des durch den Verlauf der historischen Stadtmauer definierten historischen Stadtkernes sind Maßnahmen förderfähig, die dazu dienen, städtebauliche Mängel und Missstände zu beheben, das Stadtgebiet zu stärken und die Rahmenbedingungen für private und öffentliche Investitionen nachhaltig zu verbessern. Die historisch wertvolle Altstadt ist zu sichern und zu erhalten.

Mit den Arbeiten zur Umgestaltung des Münzviertels wurde 2015 begonnen. Im Frühjahr 2018 hat die SIV Scharnagl-Immobilien-Verwaltungs GmbH § Co. KG ihr Bauvorhaben Sanierung der denkmalgeschützten Gebäude Johannisgasse 7 und 17 sowie Neubau Johannisgasse 9-15 abgeschlossen. Damit sind 10 Wohnungen in den historischen Häusern sowie 23 Wohnungen in den Neubauten entstanden. Alle Wohnungen sind barrierefrei erreichbar, verfügen über einen Balkon mit herrlichem Ausblick sowie Stellplätze.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Firma Scharnagl, Herrn Seidel

Telefon: 03733 5607-28 oder 0171 4668 650

Johannisgasse 7-17

Zur Wärmeversorgung der im Münzviertel gelegenen Gebäude bauen die Stadtwerke Annaberg-Buchholz ein Nahwärmenetz, welches von mehreren BHKW im Heizhaus des ehemaligen Stadtbades gespeist wird.

Hauseigentümer, deren Heizkessel in den kommenden Jahren verschlissen sind, können sich bei Interesse an die Stadtwerke, Herrn Moritz, Tel. 03733 5613-400 wenden.

Eine der umfangreichsten privaten Modernisierungsmaßnahmen hat an den Gebäuden Buchholzer Straße 32, Johannisgasse 1 begonnen.

Förderfähige Vorhaben sind

Ordnungsmaßnahmen

  • Freilegung von Grundstücken zur Quartierentkernung und -neuordnung
  • Herstellung, Änderung und Rückbau öffentlicher Erschließungsanlagen zur Wiederherstellung des historischen Erscheinungsbildes (Straßen, Wege, Plätze, Stadtmauern…)
  • Schaffung von Parkflächen, Grünanlagen, öffentlichen Spielplätzen
  • Verbesserung des öffentlichen Wohnumfeldes
  • Errichtung öffentlicher Parkierungsanlagen

Baumaßnahmen

  • Erneuerung von Gebäuden in privatem Eigentum entsprechend den städtebaulichen und denkmalschutzrechtlichen Zielen zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes und zur Anpassung an moderne Wohnbedürfnisse, an Barrierefreiheit, an Energieeffizienz und Klimaschutz inkl. Außenanlagen und Stellplätze
  • Erneuerung von Gebäuden für Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen

Sicherungsmaßnahmen

  • nachhaltige Sicherung von Dach einschl. Dachhaut, aufgehendem Mauerwerk, Fundamenten, Gebäudetragwerk

Förderhöhe

Verlorener (nicht rückzahlbarer) Zuschuss

  • bei einer Gesamtsanierung eines Gebäudes alle auf der Grundlage einer Kosten- erstattungsbetragsberechnung ermittelten unrentierlichen Kosten (Baukosten abz. Eigenkapital, abz. aus den Mieten refinanzierbarer Kredit), soweit die Mittel der Stadt im entsprechenden Haushaltsjahr zur Verfügung stehen
  • bei einer abschließenden Erneuerung von Dach und Fassade bis zu pauschal 40% der ermittelten förderfähigen Kosten
  • bei einer Sicherung bis zu 100% der förderfähigen Kosten

Nicht berücksichtigt werden:

  • die Grunderwerbskosten und sämtliche damit in Verbindung stehende Kosten
  • Finanzierungs- und Versicherungskosten
  • wirtschaftlich nicht vertretbare, über den durchschnittlich üblichen Aufwendungen liegende Baukosten

Voraussetzung für die Förderung:

  • Abschluss einer Fördervereinbarung zwischen Stadt und Gebäudeeigentümer nach entsprechendem Förderantrag des Eigentümers
  • Baubeginn erst nach Abschluss dieser Fördervereinbarung, alle vorher begonnenen Bauarbeiten sind nicht förderfähig
  • Eigentümer muss im Grundbuch eingetragen sein
  • Sicherungsmaßnahmen dürfen nicht in zeitlichem oder sachlichem Zusammenhang mit einer Gebäudemodernisierung stehen
  • bei Sicherungsmaßnahmen muss sich der Eigentümer gegenüber der Stadt verpflichten, innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss der Sicherungsvereinbarung eine Modernisierung des Gebäudes durchzuführen, diese Verpflichtung ist grundbuchrechtlich abzusichern
  • geförderte Bauteile, Gewerke oder Gebäude dürfen nicht mit zinsgestützten Darlehen von SAB oder KFW-Bank finanziert werden

Die dem Antrag beizufügenden Unterlagen finden Sie auf Seite 3 des Antragsformulars. Die Anträge sind ausgefüllt, unterschrieben und mit den erforderlichen Unterlagen bei der Stadtverwaltung, Frau König einzureichen.

Nach Prüfung der Unterlagen wird bei Förderfähigkeit ein Zuschussvorschlag vorgelegt. Kann der Eigentümer mit Eigenkapital, Kredit und Zuschuss die geplante Maßnahme finanzieren, wird eine Fördervereinbarung erstellt, die durch den Oberbürgermeister und den Eigentümer unterzeichnet wird. Erst danach darf mit den Arbeiten begonnen werden. Zuschüsse über 50T€ bedürfen der Beschlussfassung durch den Technischen Ausschuss, Zuschüsse über 150 T€ durch den Stadtrat.

Wir empfehlen vor Antragstellung eine entsprechende Beratung durch die in der Leiste angegebenen Kontaktpersonen, da die Übersicht nur eine Darstellung der wichtigsten Aussagen zur Förderung ist. Jedes Gebäude und jede Baumaßnahme unterscheidet sich von den Übrigen und damit auch eine mögliche Förderung.

Das Förderprogramm läuft mindestens bis 2020. Beratungstermine sind immer dienstags nach telefonischer Abstimmung mit Frau König möglich.

Ansprechpartner

Person
Dagmar König
Funktion
Sachgebietsleiterin Planung
Telefonnummer
03733 | 425 263
Faxnummer
03733 | 425 142
E-Mail

Ansprechpartner

Person
Frau Vogel
Funktion
Sanierungsberaterin Bayerngrund
Telefonnummer
0371 5205033
Faxnummer
0371 5205012
vogel@bayerngrund.de