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ESF Nachhaltige Soziale Stadtentwicklung - ESF 2021-2027

Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Vorhaben

Der Rahmenbescheid vom 01.07.2022 für das  Übergangs-Gebietsbezogene integrierte Handlungskonzept Annaberg-Buchholz der SAB liegt vor.

zuwendungsfähige Ausgaben 100 % 405.000,00 €
maximale Zuwendung   85 % 344.250,00 €
Eigenmittel   15 %   60.750,00 €

 

Bewilligungszeitraum: 01.07.2022 bis zum 31.12.2024

Auf der Grundlage des Rahmenbescheides sind die konkreten Einzelvorhaben bei der SAB zu beantragen.

Vorausetzung für die Aufnahme in das Übergangsprogramm zur Nachhaltigen Sozialen Stadtentwicklung - ESF 2021-2027 war die Erstellung des Übergangsgebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes für das sozial benachteiligte Stadtgebiet der Stadt Annaberg-Buchholz. 

Rahmenbedingungen:

RL Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF 2021 - 2027 vom 30. März 2022

Bekanntmachung 26.03.2015  

Gegenstand der Förderung in der europäischen Strukturfondsperiode

aus dem Europäischen Sozialfond (ESF):

  • niedrigschwellige, informelle Vorhaben zur sozialen Eingliederung und Integration in

Beschäftigung von Menschen in sozial benachteiligten Stadtgebieten und

  • Förderung von Bildung und Beschäftigungsfähigkeit in sozial benachteiligten

Stadtgebieten

Anforderungen an das ESF-Gebiet

  • sozial benachteiligtes Stadtgebiet mit SGB II-Quote über Landesdurchschnitt
  • sozial räumlicher Zusammenhang
  • Überschneidung mit Gebieten der Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung
  • ESF-Gebiet Annaberg-Buchholz bezieht sich auf Stadtumbaugebiet "Annaberg-Buchholz" Rückbau und Aufwertung"

Fördergegenstand

  • Informelle Kinder- und Jugendbildung
  • Soziale Eingliederung, Integration in Beschäftigung

Zielgruppe:

Teilnehmer für Vorhaben, welche im Stadtgebiet innerhalb des benachteiligten Gebietes leben

Ansprechpartner

Person
Annett Dietrich
Funktion
SG Jugend und Bildung
Telefonnummer
03733 | 425 251
E-Mail