Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Vorhaben
Der Rahmenbescheid vom 01.07.2022 für das Übergangs-Gebietsbezogene integrierte Handlungskonzept Annaberg-Buchholz der SAB liegt vor.
zuwendungsfähige Ausgaben | 100 % | 405.000,00 € | |
maximale Zuwendung | 85 % | 344.250,00 € | |
Eigenmittel | 15 % | 60.750,00 € |
Bewilligungszeitraum: 01.07.2022 bis zum 31.12.2024
Auf der Grundlage des Rahmenbescheides sind die konkreten Einzelvorhaben bei der SAB zu beantragen.
Vorausetzung für die Aufnahme in das Übergangsprogramm zur Nachhaltigen Sozialen Stadtentwicklung - ESF 2021-2027 war die Erstellung des Übergangsgebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes für das sozial benachteiligte Stadtgebiet der Stadt Annaberg-Buchholz.