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ESF Nachhaltige Soziale Stadtentwicklung - ESF 2021-2027

Die Förderung aus dem ESF Plus bietet der Stadt Annaberg-Buchholz die Möglichkeit, in dem ausgewähltem Gebiet einen sozialen Wandel zur Stabilisierung und Verbesserung der Lebensbedingungen der Stadtteilbewohner anzustoßen.

Hintergrund

Das aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF Plus) geförderte Programm "Nachhaltige soziale Stadtentwicklung" wurde vom Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) für den Förderzeitraum 2021-2027 erneut aufgelegt. Die Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz musste für die zweistufige Beantragung zunächst ein gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept (GIHK) inklusive der geplanten Vorhaben erstellen, welches vom Fördermittelgeber bewilligt werden musste. Im Anschluss an die Bewilligung können jetzt Einzelprojektanträge eingereicht und umgesetzt werden.

Auf der Grundlage des vom Stadtrat beschlossenen Gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes sollen ab Herbst 2024 im Fördergebiete aktiv Einzelmaßnahmen gefördert werden. Dazu wurden bis zu 2 Mio. EURO ESF Plus- Zuwendungen für insgesamt 8 zusätzliche, niedrigschwellige und informelle Stadtteilvorhaben sowie begleitende Maßnahmen beantragt. Die ESF PLUS-Förderung zielt besonders auf die Entwicklungsmöglichkeiten und Beschäftigungsfähigkeit von sozial und am Arbeitsmarkt benachteiligten Menschen. Ein breites Spektrum an Angeboten und Akteuren soll die Gebiete sozial stabilisieren und den Zusammenhalt im Gemeinwesen stärken. Die Projekte werden gebündelt in folgenden Handlungsfeldern:

  • Informelle Kinder- und Jugendbildung
  • Soziale Integration
  • Begleitende Maßnahmen (Programmbegleitung und Öffentlichkeitsarbeit).

Die räumlichen Schwerpunkte liegen dabei in den innerstädtischen Stadtgebieten, dem Stadtteil Buchholz sowie in der randstädtischen Großwohnsiedlung BUR. Dem integrierten Handlungsansatz entsprechend können dabei soziale Projekte teilweise mit baulichen Interventionen aus der Städtebauförderung oder aus dem EFRE-Fonds verknüpft werden.

 

Mit dem Erhalt des Zuwendungsbescheides können wir nun die Weichen bis Ende 2027 stellen.

Leider unterlag unser Antrag extremen Kürzungen und von der ursprünglich beantragten Zuwendung wurde nur ein Bruchteil mit dem ersten Zuwendungsbescheid bewilligt.

Beantragter Zuschuss 2.008.635,00 €
Bewilligter Zuschuss  1.001.879,00 €
davon im Übergangszeitraum (22-24)      344.250,00 €
Verbleiben bis 2028   657.629,00 €

Insgesamt stehen im ESF Plus Zeitraum Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds in Höhe von 1.001.879,00 € zur Verfügung, welche mit einem städtischen Eigenanteil von 5% aufgestockt werden.

Seit 2015 beteiligt sich die Stadt an diesem Programm und es wurde mit Hilfe der Fördermittel bereits eine Vielzahl von verschiedenen Projekten in der Stadt erfolgreich ins Leben gerufen und umgesetzt.

Ansprechpartner

Person
Annett Dietrich
Funktion
SG Jugend und Bildung
Telefonnummer
03733 | 425 251
E-Mail