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ESF Nachhaltige Soziale Stadtentwicklung - ESF 2021-2027

Projektträgeraufruf Nachhaltige Soziale Stadtentwicklung - ESF 2021-2027

Das aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderte Programm "Nachhaltige soziale Stadtentwicklung" wird vom Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) für den Förderzeitraum 2021-2027 erneut aufgelegt. Die Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz muss für die zweistufige Beantragung zunächst ein gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept (GIHK) inklusive der geplanten Vorhaben erstellen, welches vom Fördermittelgeber bewilligt werden muss. Im Anschluss an die Bewilligung können dann Einzelprojektanträge eingereicht werden. Aufgrund des zweistufigen Verfahrens wird eine Umsetzung von Einzelvorhaben nicht vor dem 01.01.2025 beginnen können.

Projektträgeraufruf

Vereine, Träger und Initiativen, die in Annaberg-Buchholz tätig sind, werden aufgerufen, Ideen und Projektvorschläge einzureichen. Gesucht werden niedrigschwellige, informelle Stadtteilvorhaben, die die Chancengleichheit und die aktive Teilhabe sozial oder anderweitig benachteiligter Menschen verbessern oder deren Beschäftigungsfähigkeit erhöhen wollen. Hierzu verwenden Sie bitte das unten aufgeführte Vorhabenblatt und reichen dieses bis zum 31.07.2023 ein.

Das Gebiet

Die Stadt Annaberg-Buchholz beabsichtigt für das Gebiet "Annaberg-Buchholz" ein Antrag für das Förderprogramm "Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF Plus 2021-2027" zu stellen.

Das Gebiet ist schon in der letzten Förderperiode und in der Übergangsphase festgelegt (Siehe Karte)

Welche Projekte werden gefördert?

Das GIHK wird von der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz erarbeitet. Es enthält u.a. die Analyse der Problemlagen, die vorhandenen sozialen Angebote, den Bedarf im geplanten Fördergebiet, die vorhandenen sozialen Angebote und die geplanten Einzelprojekte. Die Maßnahmen, welche die soziale Gebietsentwicklung stärken sollen, werden zusammen mit den Projektträgern erarbeitet.

Welche Rahmenbedingungen hat das Förderprogramm?

  • Projektträger können juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts oder rechtsfähige Personengesellschaften sein (beispielsweise Vereine oder gemeinnützige GmbHs)
  • Projektträger müssen sich an der Erstellung des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes (GIHK) für das Gebiet, mit der Einreichung eines Vorhabensblattes beteiligen. Das später tatsächlich beantragte Vorhaben muss der Beschreibung im Vorhabensblatt entsprechen.
  • Direkt förderfähig sind Personalkosten. Dazu zählen Bruttolöhne, Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers und Honorarkosten. Förderfähig sind nur freiberuflich erbrachte Honorarleistungen. Es wird eine Restkostenpauschale auf die förderfähigen Personalkosten angewendet. Diese beträgt 40 %.
  • Der Fördersatz beträgt 85 %. Die Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz fördert weitere 5 %, der Eigenanteil von 10 % verbleibt beim Projektträger.
  • Allgemeine Voraussetzungen für die Förderung von Projekten
  • Der Zugang für Teilnehmer oder Interessenten ist niedrigschwellig und informell.
  • Die Vorhaben sind inhaltlich und organisatorisch auf die Zielgruppe im Fördergebiet ausgerichtet.
  • Das Projekt muss im ESF-Gebiet durchgeführt werden.
  • Vorhaben können als "offene" Vorhaben mit offener Komm- und Gehstruktur oder "geschlossene" Vorhaben, welche auf die Arbeit mit einem festen Personenkreis ausgerichtet sind, durchgeführt werden. Die Kombination offener und geschlossener Teile innerhalb eines Vorhabens ist ebenfalls möglich.
  • Die Vorhabens-Laufzeit ist auf zwei Jahre begrenzt.

Verfahrensablauf

  1. Schritt: Erstellung eines gebietsbezogenen, integrierten Handlungskonzeptes (GIHK) mit allen interessierten Projektträgern. Die Projektideen der Träger müssen bereits Bestandteil des GIHK sein.
  2. Schritt: Einreichung des GIHK beim Fördermittelgeber bis zum 31.12.2023
  3. Schritt: Erhalt des Rahmenbescheides vom Fördermittelgeber
  4. Schritt: Weiterentwicklung bzw. Überarbeitung der Projektideen zu konkreten Einzelvorhaben
  5. Schritt: Einreichung der Einzelvorhaben beim Fördermittelgeber (unabhängig voneinander)
  6. Schritt: Bewilligung des jeweiligen Einzelvorhabens und Maßnahmenbeginn frühestens ab 01.01.2025

Fördergegenstände/Handlungsfelder

Informelle Kinder- und Jugendbildung

Gefördert werden Unterstützungs- und Freizeitangebote zur Vermittlung sozialer und emotionaler Kompetenzen sowie von Bildungskompetenzen. Die Projekte müssen folgende Vorgaben berücksichtigen:

  • Zielgruppen: Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ("Mischangebote", die sich nur teilweise an Kinder  und Jugendliche wenden, sind dem Vorhabenbereich "Soziale Integration" zuzuordnen)
  • Bedarfsorientierung: Projektplanung anhand der Interessen und des Bedarfs von sozial oder  anderweitig benachteiligten Kindern und Jugendlichen
  • Ziel: Verbesserung der Teilhabe und Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen aus  einkommensschwachen oder anderweitig benachteiligten Familien
  • Quartiersbezug: Ausrichtung der Vorhaben auf Lebenswelt und Sozialraum der Kinder und Jugendlichen
  • Zusammenarbeit: Einbeziehung der Familien sowie sozialräumliche Vernetzung und Kooperation  (z. B. mit Schulen und Kitas) sind förderfähige Bestandteile der Projektarbeit

Soziale Integration

Hier werden niedrigschwellige, informelle Vorhaben zur sozialen Integration und Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit gefördert. Die Projekte sollen sich an folgende Schwerpunkte richten:

  • Vermittlung von Grund-, Schlüssel- und Bildungskompetenzen
  • Unterstützung bei der Bewältigung konkreter Problemlagen durch gemeinsames Handeln und  Förderung partizipativer Prozesse
  • Beratungs- und Unterstützungsangebote im Prozess der Beschäftigungssuche,  Beschäftigungsaufnahme und Berufsorientierung
  • Kontakt- und Hilfsangebote zur Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe
  • Beratungsangebote über den Zugang und die Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten

 Zielgruppen:

  • Personen mit geringen Chancen auf dem Arbeitsmarkt (z. B. junge Erwachsene ohne Schulabschluss,  Langzeitarbeitslose, Migranten, Alleinerziehende und ältere Beschäftigte)
  • von sozialer Ausgrenzung und Isolation betroffene bzw. bedrohte Personen (z. B.  Einkommensschwache, Personen mit Migrationshintergrund, Flüchtlinge, Wohnungslose, Menschen  mit gesundheitlichen und psychischen Beeinträchtigungen sowie ältere Menschen)
  • sozialräumliche Vernetzung und Kooperation sind mögliche Bestandteile der Projektarbeit

Wirtschaft im Quartier

Gefördert werden offene Vorhaben zum Erfahrungsaustausch und zur Zusammenarbeit von lokal agierenden Unternehmen mit dem Ziel, einen Beitrag zur sozialen Integration im Quartier zu leisten. Zielgruppe sind Solo-Selbstständige sowie Klein- und Kleinstunternehmen im Fördergebiet.

Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Vorhaben

Der Rahmenbescheid vom 01.07.2022 für das  Übergangs-Gebietsbezogene integrierte Handlungskonzept Annaberg-Buchholz der SAB liegt vor.

zuwendungsfähige Ausgaben 100 % 405.000,00 €
maximale Zuwendung   85 % 344.250,00 €
Eigenmittel   15 %   60.750,00 €

 

Bewilligungszeitraum: 01.07.2022 bis zum 31.12.2024

Auf der Grundlage des Rahmenbescheides sind die konkreten Einzelvorhaben bei der SAB zu beantragen.

Vorausetzung für die Aufnahme in das Übergangsprogramm zur Nachhaltigen Sozialen Stadtentwicklung - ESF 2021-2027 war die Erstellung des Übergangsgebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes für das sozial benachteiligte Stadtgebiet der Stadt Annaberg-Buchholz. 

Rahmenbedingungen:

RL Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF 2021 - 2027 vom 30. März 2022

Bekanntmachung 26.03.2015  

Gegenstand der Förderung in der europäischen Strukturfondsperiode

aus dem Europäischen Sozialfond (ESF):

  • niedrigschwellige, informelle Vorhaben zur sozialen Eingliederung und Integration in

Beschäftigung von Menschen in sozial benachteiligten Stadtgebieten und

  • Förderung von Bildung und Beschäftigungsfähigkeit in sozial benachteiligten

Stadtgebieten

Anforderungen an das ESF-Gebiet

  • sozial benachteiligtes Stadtgebiet mit SGB II-Quote über Landesdurchschnitt
  • sozial räumlicher Zusammenhang
  • Überschneidung mit Gebieten der Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung
  • ESF-Gebiet Annaberg-Buchholz bezieht sich auf Stadtumbaugebiet "Annaberg-Buchholz" Rückbau und Aufwertung"

Fördergegenstand

  • Informelle Kinder- und Jugendbildung
  • Soziale Eingliederung, Integration in Beschäftigung

Zielgruppe:

Teilnehmer für Vorhaben, welche im Stadtgebiet innerhalb des benachteiligten Gebietes leben

Ansprechpartner

Person
Annett Dietrich
Funktion
SG Jugend und Bildung
Telefonnummer
03733 | 425 251
E-Mail