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Baumschutz und Baumfällungen

Baumschutz

Baumschutz im öffentlichen sowie im privaten Bereich beginnt schon mit der Baum- und Standortwahl, über pflegerische Maßnahmen wie z.B. Bodenverbesserungen bis hin zur visuellen Baumkontrolle. Um Fehlentwicklungen zu vermeiden, ist ein fachgerechter Aufbauschnitt bei Jungbäumen oftmals notwendig.
Weiterhin gibt es bei geschädigten oder geschwächten Bäumen eine Reihe sinnvoller Maßnahmen, um erhaltenswerte Bäume wieder verkehrssicher zu machen.
Zum Baumschutz kann aber auch die Baumfällung gehören, wenn im Baum z.B. Schadinsekten oder Defizite in der Statik vorhanden sind.

Baumsünden

Leider werden Bäume immer wieder durch Vandalismus oder Unfällen geschädigt oder zerstört:

  • Rinde wird mit Messern, Äxten o.ä. beschädigt oder großflächig entfernt
  • oder in Brand gesetzt
  • oder bei Unfällen geschädigt.

 

Oftmals sind die Beschädigungen so stark, dass die Bäume gefällt werden müssen.

Bei Beobachtung solcher Handlungen sollte umgehend das Ordnungsamt der Stadt Annaberg benachrichtigt werden.

Baumkontrollen

Zum Thema Baumschutz und Verkehrssicherheit von Bäumen gehören auch Baumkontrollen. Jeder Eigentümer ist für die Verkehrssicherheit seiner Bäume verantwortlich.
Zur Zeit wird der Baumbestand im öffentlichen Bereich der Stadt Annaberg in einem Baumkataster erfasst. Jeder Baum in Park- und Grünanlagen, Kindergärten, Schulen, auf Spielplätzen sowie auf Straßen und Wegen erhält eine Plakette mit einer Nummer.
Sämtliche Angaben des jeweiligen Baumes werden in einer Datenbank erfasst. Der Standort wird mittels GPS ermittelt und in einer Karte grafisch dargestellt. Jeder Baum wird regelmäßig fachgerecht visuell begutachtet. Bei möglichen Schäden oder ausgehenden Gefahren werden Gegenmaßnahmen eingeleitet.

Baumfällung

Aus den verschiedensten Gründen entsteht die Notwendigkeit zum Entfernen eines Baumes. Diese können zum Beispiel Krankheiten, Probleme in der Statik oder eventuelle Bauvorhaben sein.

In der Baum- und Gehölzschutzsatzung der Stadt Annaberg Buchholz kann man erfahren, welche die geschützten Hölzer sind.

Die Beseitigung der geschützten Gehölze sowie alle Handlungen, die sie zerstören, beschädigen oder wesentliche Veränderungen an ihnen bewirken (z.B. Kappungen) sind verboten.

Auf Antrag kann die Stadt eine Ausnahmegenehmigung zur Beseitigung erteilen. Hierbei wird durch den Baumschutzbeirat die Begründung zur Fällung geprüft und beraten, ob die Fällung genehmigt oder untersagt wird. 

In den meisten Fällen ist die Genehmigung mit Anfragen zur Neupflanzung verbunden. Diese muss schriftlich bei der Stadt angezeigt werden.

Ansprechpartner

Person
Nicole Gottinger
Funktion
SB Umwelt und Naturschutz
Telefonnummer
03733 | 425 130
Faxnummer
03733 | 425 141
E-Mail