Aktuelle Veröffentlichungen der Vergabestelle
Informationen zu aktuell laufenden Bau-, Dienstleistungs- und Lieferausschreibungen sowie zu vergebenen Aufträgen erhalten Sie unter nachfolgendem Link.
Bitte beachten Sie, dass, bis auf wenige Ausnahmen, seit 2023 nur noch die elektronische Einreichung von Angeboten über die Vergabeplattform zulässig ist.
Informationen zum Vergaberecht
Allgemeine Rechtsgrundlagen zur Vergabe von Aufträgen
- EU-Richtlinien Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB)
- Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)
- Verdingungsordnung für Leistungen (VOL)
- Sächsisches Vergabegesetz (SächsVergabeG)
Weiterführende Regelungen im Stadtrecht zur Vergabe von Aufträgen
Gemäß Hauptsatzung trifft der Oberbürgermeister Vergabeentscheidungen bis zu einem Wertumfang von 50.000 €. Ab 50.000 € bis zu einem Wertumfang von 150.000 € entscheidet der Technische Ausschuss über die Vergabe. Darüber hinaus entscheidet der Stadtrat über die Zuschlagserteilung.
Aufgaben der Vergabestelle
Zu den Aufgaben der Vergabestelle gehören u. a.:
- Auswahl der Bieter bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben
- elektronischer Versand der Vergabeunterlagen bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben
- Bekanntmachung von öffentlichen Ausschreibungen
- Beantwortung von Bieteranfragen während des Vergabeverfahrens
- elektronische Angebotsöffnung
- formelle Prüfung der Angebote
- Vergabedokumentation
- Aufklärungen des Angebotsinhalts
- Vorbereitung der Vergabeentscheidung nach Abstimmung mit den zuständigen Fachbereichen entsprechend des Auftragswertes für Oberbürgermeister, Fachausschuss oder Stadtrat
- Zuschlagserteilung
- Beratung der Fachbereiche, Planungsbüros und Bieterfirmen zu Vergabefragen der Stadt Annaberg-Buchholz