Eintragung ins Firmenverzeichnis
Öffentliche Auftraggeber haben im Rahmen eines jeden Vergabeverfahrens nach VOB/A, VOL/A bzw. VgV die Eignung der Firmen zu prüfen, da entsprechend der Vergabe- und Vertragsordnungen öffentliche Aufträge nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen vergeben werden dürfen.
Bei Öffentlichen Ausschreibungen und Offenen Verfahren erfolgt die Beurteilung der Eignung im Zuge der Angebotsprüfung anhand der eingereichten Eigenerklärung zur Eignung bzw. eines Nachweises über eine Eintragung in ein entsprechendes Präqualifizierungsverzeichnis (www.pq-verein.de bzw. www.pq-vol.de).
Bei freihändigen Vergaben und Beschränkten Ausschreibungen ist die Eignung der Bieter im Vorfeld der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu prüfen. Dazu bedient sich die Vergabestelle der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz eines Firmenverzeichnisses. Ein Anspruch auf eine Beteiligung an einem bestimmten Vergabeverfahren besteht allerdings nicht.
Grundlage für die Aufnahme in dieses Verzeichnis ist die Einreichung der ausgefüllten Eigenerklärung zur Eignung bzw. die Information über die Eintragung in ein PQ-Verzeichnis.
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen ins Firmenverzeichnis der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz aufgenommen werden möchten, senden Sie bitte das im Anhang stehende Formular (VOB oder VOL) "Eigenerklärung zur Eignung" vollständig ausgefüllt an die Vergabestelle oder informieren Sie uns über den Eintrag Ihres Unternehmens in ein PQ-Verzeichnis.