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Gaststättenrecht/Spielautomaten/Wanderlager

Zu den Aufgaben gehört die Entgegennahme von anzeigen des stehenden oder vorübergehenden Betriebs eines Gaststättengewerbes, die Überwachung des Ausschank von Alkohol, die Verlängerung oder Verkürzung der Sperrzeit von Gaststätten und Spielhallen sowie die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen gaststättenrechtliche Vorschriften.

Ansprechpartner

Person
Jochen Vießmann
Funktion
Fachbereichsleiter
Recht und Ordnung
Telefonnummer
03733 | 425 230
E-Mail