Zu den Aufgaben gehört die Entgegennahme von anzeigen des stehenden oder vorübergehenden Betriebs eines Gaststättengewerbes, die Überwachung des Ausschank von Alkohol, die Verlängerung oder Verkürzung der Sperrzeit von Gaststätten und Spielhallen sowie die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen gaststättenrechtliche Vorschriften.
Gaststättenrecht/Spielautomaten/Wanderlager
Aufgaben und Leistungen
Ansprechpartner
- Person
- Jochen Vießmann
- Funktion
-
Fachbereichsleiter
Recht und Ordnung - Telefonnummer
- 03733 | 425 230