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Straßenverkehrsbehörde

Das SG Straßenverkehr ist als untere Straßenverkehrsbehörde für den Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) im Stadtgebiet der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz zuständig. Dazu zählen die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen, die Genehmigung von Sondernutzungen und die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnissen. Daneben ist die Straßenverkehrsbehörde auch für die Erlaubnis nach § 29 StVO für den Großraum- und Schwerlastverkehr zuständig. Die entsprechenden Anträge sind über das System VEMAGS zu stellen.

Aufgaben und Leistungen

Ansprechpartner

Person
Kevin Hengst
Funktion
SB Straßenverkehr/Allg. Ordnung
Telefonnummer
03733 | 425 233
E-Mail