Das SG Straßenverkehr ist als untere Straßenverkehrsbehörde für den Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) im Stadtgebiet der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz zuständig. Dazu zählen die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen, die Genehmigung von Sondernutzungen und die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnissen. Daneben ist die Straßenverkehrsbehörde auch für die Erlaubnis nach § 29 StVO für den Großraum- und Schwerlastverkehr zuständig. Die entsprechenden Anträge sind über das System VEMAGS zu stellen.
Straßenverkehrsbehörde
Aufgaben und Leistungen
- Halteverbot für Umzugstransporte beantragen
- Parkplatz für schwerbehinderte Bewohner beantragen (öffentliche Flächen)
- Sondernutzung für ambulanten Handel beantragen
- Sondernutzung für Handel und Gastronomie beantragen
- Sondernutzung im Bereich Bau beantragen
- Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen für Veranstaltungswerbung (z.B. Plakatierung) beantragen
- Sondernutzungserlaubnis für Handel und Gastronomie, Änderung oder Verlängerung beantragen
- Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Verkehrsflächen beantragen
- Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Verkehrsflächen verlängern
- Verkehrsregelnde Maßnahmen, Anordnung beantragen
Ansprechpartner
- Person
- Kevin Hengst
- Funktion
- SB Straßenverkehr/Allg. Ordnung
- Telefonnummer
- 03733 | 425 233