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Familienpass

Hinweise für den Inhaber des Familienpasses

Der Familienpass ist einkommensunabhängig. Die Inhaber des Familienpasses sind zum ermäßigten Eintritt in den auf der Vorderseite des Passes aufgeführten Einrichtungen berechtigt.

Den Familienpass können erhalten:

A. Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;

B. Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben;

C. Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 v.H.

Die Gültigkeit des Familienpasses verlängert sich automatisch, solange drei (A.) oder zwei (B.) Kinder unter 18 Jahren im Haushalt leben. Gleiches gilt, solange mindestens ein schwerbehindertes Kind das 18. Lebensjahr noch nicht überschritten hat (C.). Trifft dies nicht mehr zu, wird der Ausweis jährlich nach Vorlage der Kindergeldberechtigung verlängert.

Der Familienpass ist gültig für folgende Einrichtungen:

  • Freibad Badeanstalt "Am Stangewald"
  • Schwimmhalle "Atlantis"
  • Haus des Gastes "Erzhammer"
  • Manufaktur der Träume
  • Erzgebirgsmuseum (einschließlich Besucherbergwerk)
  • Frohnauer Hammer
  • Stadtbibliothek
  • Skilift Geyersdorf

Antragstellung:

  • im Bürgerzentrum
  • Personalausweis/Reisepass mitbringen
  • Bearbeitungsdauer (sofort oder max. 2 Tage)

Voraussetzung Antragstellung: 
Hauptwohnsitz der Familie in Annaberg-Buchholz

Kontakt

Postadresse
Große Kreisstadt
Annaberg-Buchholz
Anschrift
Markt 1
09456 Annaberg-
Buchholz
Telefonnummer
03733 | 425 0
Faxnummer
03733 | 425 144
E-Mail
Internet
Internet
Öffnungszeiten Bürgerzentrum
Gern können Sie einen Termin unter
03733 | 425 0 vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass 30 min vor Ende der regulären Öffnungszeit Annahmeschluss ist.
Montag
09.00-12.00 Uhr
Dienstag
09.00-18.00 Uhr
Mittwoch
09.00-12.00 Uhr
Donnerstag
09.00-18.00 Uhr
Freitag
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jeden 1. Samstag im Monat
09.00-12.00 Uhr
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