Hinweise für den Inhaber des Familienpasses
Der Familienpass ist einkommensunabhängig. Die Inhaber des Familienpasses sind zum ermäßigten Eintritt in den auf der Vorderseite des Passes aufgeführten Einrichtungen berechtigt.
Den Familienpass können erhalten:
A. Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;
B. Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben;
C. Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 v.H.
Die Gültigkeit des Familienpasses verlängert sich automatisch, solange drei (A.) oder zwei (B.) Kinder unter 18 Jahren im Haushalt leben. Gleiches gilt, solange mindestens ein schwerbehindertes Kind das 18. Lebensjahr noch nicht überschritten hat (C.). Trifft dies nicht mehr zu, wird der Ausweis jährlich nach Vorlage der Kindergeldberechtigung verlängert.