Bildung - Erziehung - Betreuung als Entwicklungsbegleitung für Ihr Kind
... so lautet das Trägerleitbild der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz. Das Arbeitsfeld der Kindertagesstätten verstehen wir als eine Säule der sozialen Grundversorgung. Unsere Kindertagesstätten erfüllen eine sozialpolitisch relevante Dienstleistung für die Gesellschaft und leisten einen Beitrag zur Gestaltung der Lebensbedingungen von Familien, indem sie Eltern in der Bildung, Erziehung und Betreuung ihrer Kinder unterstützen.
Jede Kindertagesstätte verfügt über qualifiziertes pädagogisches Personal und eine Vielzahl besonderer Angebote, um Ihre Kinder in ihrer Entwicklung bestmöglich zu begleiten und zu unterstützen.
Sieben Kindertagesstätten und vier Horte sind in Trägerschaft der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz. Darüber hinaus stehen das Kirchliche Kinderhaus "St. Michael" und der Hort der Christlichen Maria Montessori Grundschule für die Kinderbetreuung zur Verfügung. Für die Betreuung von Kindern unter zwei Jahren gibt es auch die Möglichkeit, diese über eine Kindertagespflegestelle zu organisieren.
Die Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen finden Sie auf der jeweiligen Seite. Sollten Sie aufgrund Ihrer beruflichen und familiären Situation kein entsprechendes Angebot finden, sprechen Sie uns gern persönlich an. Wir bemühen uns dann gemeinsam um eine Lösung.
Eine Anmeldung sollte mindestens sechs Monate vor dem geplanten Betreuungsbeginn erfolgen. Stellen Sie bitte den schriftlichen Antrag zur Aufnahme bei der Stadtverwaltung Annaberg-Buchholz, im Fachbereich Soziales, Bildung und Sport. Sie erhalten daraufhin vom Sachgebiet Jugend und Bildung die Bestätigung, dass Ihr Kind in die Planung aufgenommen wurde. Spätestens zwei Monate vor Betreuungsbeginn werden Sie schriftlich eingeladen, um den Betreuungsvertrag abzuschließen.
Zur Beantragung eines Betreuungsplatzes bei einem freien Träger oder bei einer Kindertagespflegestelle wenden Sie sich bitte direkt an diese.
Weitere Informationen über mögliche Betreuungszeiten, Festsetzung der Elternbeiträge, Kündigung usw. finden Sie in der Satzung der Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz. Selbstverständlich können Sie sich auch gerne an das Sachgebiet Jugend und Bildung wenden. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung werden Elternbeiträge erhoben. Diese werden auf der Grundlage der zuletzt bekannt gemachten durchschnittlichen Betriebskosten eines Platzes je Einrichtungsart ermittelt. Die Beiträge gelten einheitlich für alle Einrichtungen in kommunaler und in freier Trägerschaft sowie für die Kindertagespflege. Die Elternbeiträge für das zweite sowie weitere Kinder werden gestaffelt erhoben.
Die Elternbeiträge können teilweise oder vollständig vom Jugendamt übernommen werden. Grundlage für die Berechnung ist die jeweilige Einkommenssituation der Familie. Dazu stellen Sie bitte auch einen gesonderten Antrag beim Jugendamt des Landratsamtes Erzgebirgskreis.
Änderung der Betreuungszeit und Kündigung eines Betreuungsplatzes
Die Änderung der Betreuungszeit und auch die Kündigung eines bestehenden Betreuungsplatzes kann monatlich erfolgen. Da eine Änderung der Betreuungszeit eine Vertragsänderung darstellt, müssen alle Sorgeberechtigten dieser Vertragsänderung zustimmen und unterschreiben. Dafür sprechen Sie am besten persönlich im Fachbereich Soziales, Bildung und Sport in der Stadtverwaltung vor. Bei alleinigem Sorgerecht ist die Vorlage des Negativattestes nach § 58a Abs. 2 SGB VIII erforderlich. Dabei ist zu beachten, dass eine Kündigung oder eine Änderung des Betreuungsvertrages bis spätestens zum 15. des laufenden Monats in der Kindertageseinrichtung oder direkt bei der Stadtverwaltung vorliegen muss, um ab dem Folgemonat Gültigkeit zu erlangen.
Der Betreuungsvertrag für Kindergartenkinder endet automatisch mit Eintritt des Kindes in die Schule sowie für Hortkinder, wenn das Kind die 4. Klasse beendet hat. Dabei schließt das 4. Schuljahr die sich anschließenden Sommerferien mit ein.
In unseren Kindertagesstätten wird eine ausgewogene und gesunde Mittagsversorgung durch einen externen Anbieter realisiert. Eine Auswahl an Getränken wie Wasser, Tee und Milch wird den Kindern ganztägig zur Verfügung gestellt.
Der Abschluss des Vertrages sowie die An- und Abmeldung der Verpflegung ist von den Sorgeberechtigten selbst zu regeln.