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Abfallentsorgung durch parkende Fahrzeuge erschwert

Foto: Kreislaufwirtschaft GRÜBLER GmbH & Co. KG

In letzter Zeit beschweren sich vermehrt Entsorgungsunternehmen bei der Stadtverwaltung Annaberg-Buchholz. Aufgrund von zu eng parkenden Fahrzeuge ist eine Durchfahrt von Entsorgungsfahrzeugen in bestimmten Bereichen erschwert oder gar nicht möglich, wodurch nur eine Teilabholung von Abfallbehältern gewährleistet werden kann. Dies betrifft vor allem die Gassen in und um die Scherbank sowie die Große-und Kleine Kirchgasse, Kartengasse und Sommerleite sowie im Bereich der Einenkelstraße bzw. den Rosen-, Tulpen-und Nelkenweg in Buchholz.

Sollten diese Probleme auch weiterhin auftreten, sind die Entsorgungsunternehmen in Abstimmung mit dem Auftraggeber, dem Zweckverband Abfallentsorgung Südwestsachsen (ZAS) für die braune, schwarze und blaue Tonne sowie das duale System Deutschland für die gelbe Tonne, gezwungen, die Tourenpläne so zu gestalten, dass die engeren Nebengassen im Kernbereich von Annaberg und Buchholz nicht mehr durchfahren und nur die größeren Verbindungsstraßen für die Sicherstellung des Abholungstermins genutzt werden. Für die Anlieger in diesen Bereichen kann dies bedeuten, dass die Abfallbehälter nicht mehr in unmittelbarer Nähe am Grundstück abgestellt werden können, sondern zur nächsten, von den Entsorgungsunternehmen festgelegten Sammelstelle gebracht werden müssten.

Im Interesse einer ordnungsgemäßen Entsorgung sowie überhaupt auch der Erreichbarkeit von Feuerwehr und anderen Rettungsfahrzeugen, weist die Stadt ausdrücklich auf die einzuhaltenden Durchfahrtsbreiten von mindestens 3 Metern und die freizuhaltenden Kreuzungs- und Einmündungsbereiche (mindestens 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkante) hin. Der gemeindliche Vollzugsdienst wird in den betreffenden Bereichen in den nächsten Wochen schwerpunktmäßig den ruhenden Verkehr überwachen und erforderlichenfalls ahnden.

Sollten diese Maßnahmen nicht den erforderlichen Erfolg bringen, ist mit dem Aufstellen von Halteverbotsschildern zu rechnen bzw. im schlimmsten Fall mit einer Veränderung der Entsorgungstouren. Die Stadt bittet daher die Fahrzeugführer, ihr "Parkverhalten" von nun an sorgfältiger zu prüfen.

Ansprechpartner

Person
Jochen Viessmann
Funktion
FBL Recht und Ordnung
Telefonnummer
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Faxnummer
03733 425 141
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