Navigation Inhalt Metanavigation Sprachversionen Suche Suchfunktion

Förderung für Gastronomie in Annaberg-Buchholz

Außengastronomie

Keine Sondernutzungsgebühren in Corona-Zeiten

Die Gastronomie war in der Corona-Krise neben anderen Branchen besonders stark betroffen. Auch gegenwärtig ist sie durch Abstands- und Hygieneregeln noch lange nicht im normalen Geschäftsbetrieb angelangt. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützt deshalb die Stadt Annaberg-Buchholz betroffene Betriebe. Oberbürgermeister Rolf Schmidt hat am 29. Mai 2020 eine entsprechende Verfügung unterzeichnet. Danach werden in der Zeit vom 1. Juni bis zum 31. Oktober 2020 für die Außengastronomie auf öffentlichen Flächen keine Sondernutzungsgebühren erhoben. Außerdem kann die derzeit genutzte Fläche auf Antrag um bis zu ein Drittel gebührenfrei erweitert werden, um damit Abstandsregeln besser einhalten zu können. Voraussetzung ist, dass die Erweiterung mit benachbarten Geschäften abgestimmt ist sowie Rettungs- und Laufwege freigehalten werden.

Für die Bearbeitung der Anträge wird lediglich eine Verwaltungsgebühr von 15 € erhoben, Sondernutzungen im genannten Zeitraum bleiben komplett kostenlos. Bereits bezahlte Sondernutzungen oder solche, die durch Corona nicht genutzt werden konnten, werden auf Antrag durch die Stadt rückwirkend erstattet. Die Stadt hofft, damit einen kleinen Beitrag zur Wirtschaftsförderung leisten zu können.   

Nicht enthalten in dieser Regelung sind Flächen, die im Rahmen einer privatrechtlichen Vereinbarung an Gastronomen für längere Zeit verpachtet wurden.

Ansprechpartner

Person
Jochen Viessmann
Funktion
Fachbereichsleiter Recht und Ordnung
Telefonnummer
03733 425230
Faxnummer
03733 425142
E-Mail