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Regelungen zum Schutz der Wahlberechtigten in Wahllokalen

Bundestagswahl am Sonntag, 26. September

Zu ihrem eigenen Schutz sowie dem Schutz der Wahlhelfer*innen werden Wählerinnen und Wähler höflichst gebeten, nachfolgende Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie in den Wahllokalen am Sonntag, den 26. September zu beachten:

  • Genügend Zeit für die Stimmabgabe in im Wahllokal einplanen. Durch die Hygienebestimmungen kann es zu Wartezeiten kommen.
  • Im Wahlraum erfolgt keine Kontakterfassung.
  • Es besteht keine Verpflichtung zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises.
  • Im Wahlgebäude gilt die Maskenpflicht! Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im Wahllokal ist verpflichtend!
  • Auf einen ausreichenden Abstand zu anderen Personen (1,5 m) ist zu achten.
  • Es steht Handdesinfektionsmittel zur Verfügung, welches vor dem Betreten des Wahlraumes zu benutzen ist.
  • Es wird gebeten, nach Möglichkeit einen eigenen, nicht radierfähigen Stift, für die Stimmabgabe mitzubringen.

Ansprechpartner

Person
Holger Trautmann
Funktion
Fachbereichsleiter
Innere Verwaltung
Telefonnummer
03733 | 425 210
Faxnummer
03733 | 425 140
E-Mail