Bundestagswahl am Sonntag, 26. September
Zu ihrem eigenen Schutz sowie dem Schutz der Wahlhelfer*innen werden Wählerinnen und Wähler höflichst gebeten, nachfolgende Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie in den Wahllokalen am Sonntag, den 26. September zu beachten:
- Genügend Zeit für die Stimmabgabe in im Wahllokal einplanen. Durch die Hygienebestimmungen kann es zu Wartezeiten kommen.
- Im Wahlraum erfolgt keine Kontakterfassung.
- Es besteht keine Verpflichtung zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises.
- Im Wahlgebäude gilt die Maskenpflicht! Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im Wahllokal ist verpflichtend!
- Auf einen ausreichenden Abstand zu anderen Personen (1,5 m) ist zu achten.
- Es steht Handdesinfektionsmittel zur Verfügung, welches vor dem Betreten des Wahlraumes zu benutzen ist.
- Es wird gebeten, nach Möglichkeit einen eigenen, nicht radierfähigen Stift, für die Stimmabgabe mitzubringen.