VwV Investkraft
Grundlage des Investpaketes "Brücken in die Zukunft" ist das "Sächsische Gesetz zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft", das der Sächsische Landtag am 16.12.2015 beschlossen hatte. Die insgesamt 800 Millionen Euro werden den Landkreisen, Städten und Gemeinden in drei Blöcken zur Verfügung gestellt. Eine Investitionspauschale in Höhe von 116 Millionen Euro erhalten die Kommunen direkt. Diese Mittel können für eigene Investitionen oder zur Kofinanzierung geförderter Projekte eingesetzt werden. 171 Millionen Euro bekommen die Landkreise, Städte und Gemeinden über das sogenannte "Budget Bund", 512 Millionen Euro über das "Budget Sachsen". Von beiden Budgets gehen jeweils 50 Prozent an die drei Kreisfreien Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz sowie 50 Prozent an die zehn Landkreise. Der Erzgebirgskreis erhält 11.766.795 €, davon müssen mindestens 65 Prozent der Mittel an die kreisangehörigen Gemeinden weitergegeben werden. Für die Stadt Annaberg-Buchholz werden Mittel aus dem Investpaket wie folgt zur Verfügung gestellt:
- Investitionspauschale 243.590,07 €
- Budget Bund 538.812,15 €
- Budget Sachsen 1.248.129,24 €
Für beide Budgets gilt ein Fördersatz von max. 75 Prozent.